Laut VDE-Richtlinien darf die Länge einer Leitung zwischen Sicherung und Verbraucher einen Maximalwert nicht überschreiten. Deshalb bekommen alle Hersteller von Elektrogeräten vorgeschrieben wie lang ein Anschlußkabel maximal sein darf. Der Rest der Gesamtlänge bekommt der Elektriker bei der Hausinstallation für die Strecke Sicherung-Steckdose zur Verfügung. Durch die Verwendung eines Verlängerungskabels kann diese Maximallänge theoretisch überschritten werden. Dies ist bei einem ortsfestem Verbraucher wie einem Kühlschrank nicht zulässig, da dieser ja permanent läuft und selbstständig ein/aus schaltet, auch wenn niemand zuhause ist. Bei einem ortsveränderlichen Betriebsmittel, wie z.B. einer Bohrmaschine, ist das etwas anderes. Diese darf ich kurz an eine Verlängerung anschließen um schnell mal 2 Löcher zu bohren. Ortsfest heißt laut VDE halt auch, das Gerät steht immer da, somit kann man dies ja auch planen und einen Anschluss an entsprechender Stelle zur Verfügung stellen. Mir ist natürlich klar, dass sich das einfacher schreibt als es in der Realität ist, aber ich wollte einfach nur einmal den Hintergrund darlegen. Die Hersteller müssen sich natürlich peinlich genau an die Vorgaben der VDE oder ähnlicher Organisationen in anderen Ländern halten.

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