Wende Dich an das Handyforum www.telefon-treff.de ! Bin dort selbst Mitglied und es wurde mir bislang immer kompetent geholfen.

Grüße

...zur Antwort

Hallo lieber Fragesteller,

wir suchen Personen weltweit und verlangen nur dann ein Honorar, wenn die Person durch uns "aufgefunden" werden kann, oder Ihnen die Wohnanschrift bekannt gemacht wird. Eine Bezahlung wird erst dann verlangt, nachdem sich bestätigt hat, daß unsere Angaben korrekt waren.

Sie können mich jederzeit telefonisch erreichen.

Viele Grüße

...zur Antwort

INSBESONDERE Detektive können Fälle noch nach so vielen Jahren lösen ! Dort wo staatliche Stellen längst resigniert haben, schaffen gute Detektive, auch noch nach vielen Jahren, es immer wieder, bereits "zu den Akten" gelegte Fälle zu lösen.

Vor einigen Jahren wurde durch unsere Detektei ein Fall gelöst, wobei die "Tat" 1897 verübt wurde.

Es mußten Verwandte befragt, Archive "durchstöbert" und "Gebiete" durchsucht werden.

Am Ende ging für den Auftraggeber alles doch noch prima aus.

Die Behörden hatten die Akten bereits 2x geschlossen (in den 40er Jahren und in den 70er Jahren.

Grüße

...zur Antwort

Liebe Hilfesuchende,

wenn Sie möchten, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.

Wir sind Fachdetektei für Fälle, betreffend Kindesentzug und arbeiten seit Jahren mit Behörden, Kanzleien und Hilfsorganisationen zusammen (weisser Ring, vermisste Kinder etc).

Bitte besuchen Sie auch unsere Homepage, auf welcher Sie alles Wissenswerte zu diesem Thema finden.

Notiz: schreiben Sie hier in diesem Forum keine näheren Angaben zum Fall (in Ihrem eigenem Interesse)

Viele Grüße, Detekei-Kohler

...zur Antwort

Hallo lieber Fragesteller,

die o.g. Aussagen sind teilweise richtig, teilweise jedoch überholt.

Ich würde derartige Fragen auch nicht auf gutefrage.net stellen.

Die Detektivverbände BDD und BID haben zusammen mit der Zentralen-Ausbildungsstelle-für das Detektivgewerbe (www.z-a-d.de) einen Berufsbildungsplan erstellt, welcher eine Kombination aus Fernlehrgang und Unterrichtungen "vor Ort" mit anschließender Prüfung ist.

Nach vielen Monaten ist man nach erfolgreicher Prüfung: geprüfter Detektiv der ZAD.

Ohne diese Ausbildung werden in Deutschland, nach meiner Kenntnis, fast keine Detektive mehr beschäftigt oder werden von Klienten beauftragt.

In vielen Detekteien ist die Mindestanforderung Abitur oder Fachhochschulreife, zuzüglich eine Ausbildung im elektrotechnischen und/oder "Juristenberuf" (Pol.Beamter/ MAD etc.).

Auch viele Rechtsanwälte schulen derzeit auf "Detektiv" um, oder erweitern ihren Gewerbezweig.

Viele Grüße

...zur Antwort

Hallo liebe User !

3 Dinge:

1.- Selbst ermitteln will oft jeder, kann es aber nicht, weil ihm weder die Erfahrung, noch die technischen Hilfsmittel, noch die Informationsquellen zur Verfügung stehen.

2.- In meiner Detektei sind bei Partnerschaftswidrigkeiten Erfolgshonorare möglich. Das heißt, daß meine Detektei am Ende eines vorher festgelegten Zeitraums entweder den Verdacht ausräumt oder erhärtet. Natürlich wird zur Beweissicherung Entsprechendes dokumentiert. Sollten wir "falsch gelegen" haben, wird dem Auftraggeber kein Honorar berechnet.

Ratenzahlungen sind bei uns grundsätzlich auch möglich.

Die Beauftragung einer Detektei ist nicht so "teuer", wie oft vermutet wird.

3.-Leider muß Ihre Frau den Detektiven nicht bezahlen, soweit es sich lediglich um eine Partnerschaftswidrigkeit im Beziehungsbereich handelt.

Anders ist der Fall gelagert, wenn es um Vermögenswerte, Sorgerechtsangelegenheiten oder eine erhebliche Täuschung, sowie groben Undank geht. Auch in Sachen Unterhaltsregeln kann dies von Bedeutung sein. In vielen anderen Ländern entscheidet weiterhin das Ursachenprinzip, wer von beiden Partnern die Detektei bezahlen muß.

Viele Grüße

...zur Antwort

So möchte ich das aber nicht stehenlassen:

  1. Gem. § 1579 Nr. 2 BGB ist die Beschränkung oder der Wegfall der Unterhaltsverpflichtung bei Aufnahme einer eheähnlichen Gemeinschaft durch den Unterhaltsberechtigten möglich; allerdings muss sich die Partnerschaft verfestigt haben. Die Rechtsprechung nimmt dies nach 2-3 Jahren an, da dann ein gegenseitiges Einstehen füreinander unterstellt werden kann und die Beziehung damit eheähnliche Züge annimmt. Ein Zusammenleben der neuen Partner ist für diese Einschätzung nicht grds. erfoderlich, wenn die neue Partnerschaft ansonsten in persönlichen und wirtschaftlichen Punkten sowie der Intensität einem eheähnlichen Verhältnis gleicht. Hier käme z. B. gemeinsamer Urlaub, gemeinsame Familienfeiern, Unternehmungen mit dem Kind, etc. in Betracht. Insofern ist es also nicht erheblich, dass Sie bislang in getrennten Wohnungen gelebt haben. Hier wäre durchaus schon eine Verfestigung zu Bejahen. Es käme dann eine Unterhaltskürzung betreffend den nachehelichen Unterhalt oder aber auch ein Wegfall der Unterhaltsverpflichtung in Betracht. Es bleibt zu sagen, dass weiterhin ein Unterhalt gezahlt werden muss, der es ermöglicht, das gemeinsame Kind weiterhin zu betreuen.

Eine genaue Berechnung wird im Rahmen dieses Forums sicher nicht möglich sein, da sie insbesondere von den Umständen des Einzelfalles abhängt.

  1. Geht die neue Beziehung auseinander, lebt der ursprüngliche Anspruch auf nachehelichen Unterhalt grds. nicht wieder auf. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn wie hier, ein gemeinsames Kind betreut wird. Hier käme es dann aber entscheidend auf den Einzelfall, insbesondere auf den Zeitfaktor, an. Hat der Zeitraum, in dem der Unterhaltsverpflichtete nicht mehr mit der Inanspruchnahme rechnen mußte, über längere Zeit angedauert, so dürfte ein Wiederaufleben ausgeschlossen sein.

4./5. Erfährt Ihr Ex-Mann, dass er zuviel Unterhalt gezahlt hat, so kann er diesen nach Bereicherungsrecht zurückverlangen. Im Unterhaltsrecht kann jedoch regelmäßig die Einrede der Entreicherung geltend gemacht werden. Es wird vermutet, dass der Unterhaltsberechtigte den zuviel gezahlten Unterhalt komplett für seine Lebenshaltung aufgewendet hat. Hier dürfte allerdings der Einrede der Entreicherung eine verschärfte Haftung nach § 819 BGB wegen Kenntnis entgegenstehen. D. h. Sie würden dann ab dem Zeitpunkt der Kenntnis der Gründe ( hier: verfestigte Partnerschaft, etc.) verschärft haften und wären Ihrem Ex-Mann zur Herausgabe des zuviel gezahlten Unterhalts verpflichtet.

Daher sollten Sie Ihren Ex-Mann über das Zusammenziehen mit dem neuen Partner schriftlich informieren und dann, abhängig von der Reaktion, weiter verfahren.

Eine Vollstreckung aus dem ursprünglichen Titel käme hier zwar in Betracht, jedoch müßten Sie mit Rückforderungen gem. § 812 BGB rechnen (s. o.).

...zur Antwort

Die schnellsten Handys mit gutem Support. Auch das Preis-/Leistungsverhältnis stimmt:

Nokia N95, N95 8GB, N96, N97 (kommt bald auf den Markt)

Grüße

...zur Antwort
Nein

Hallo,

um das Ergebnis nicht zu verfälschen, habe ich natürlich mit nein gestimmt.

Eine Detektei zu beauftragen ist gar nicht so teuer, wie immer angenommen wird.

Viele Detekteien, auch meine Detektei, bieten Ermittlungen und Observationen zum Festpreis incl. aller Kosten, oder Stundensätze zw. 40 und 70 Euro an.

Sie müssen jedoch darauf achten, daß der Detektiv auch eine entsprechende Ausbildung (geprüfter Detektiv, Polizeibeamter, Justizbeamter) etc. vorweisen kann, damit neben der Quantität auch die Qualität stimmt.

Ich z.B. biete viele Ermittlungen auf Erfolgsbasis an. Das heißt: sollten vorher vereinbarte Auftragsziele nicht erreicht werden, dann braucht auch nichts dafür bezahlt werden.

Viele Grüße

...zur Antwort

Hi,

zu einer Eifersucht gehören immer mindestens 2 Personen ! Du....die Eifersüchtige...und Dein Freund, der vielleicht Dinge, welche Dich eifersüchtig machen (Treffen mit anderen Frauen) nicht unterläßt). Würde er seine Freiheit sich mit anderen Frauen zu treffen, für die Liebe zu Dir unterordnen, dann ist das ein eindeutiges Zeichen. Macht er aber wohl nicht ! Ich schließe mich den Vorschreibern an ! Finger weg von einer Fernbeziehung. Beruflich überprüfe ich seit vielen Jahren in solchen Angelegenheiten. 80 Prozent betrügen ihren Partner !

Grüße

...zur Antwort