Hallo,
Ich weiß, dass man keine Vermutungen äußern sollte, aber ich mach's trotzdem mal.
Generell bekommt man Geld meines Wissens immer erst ab dem Monat der Antragstellung.
Andersrum wäre es auch ein wenig... "unfair" (man achte auf die "").
Mal nen fiktiver Fall: Vater und Mutter leben von Geburt des Kindes an getrennt. Das Kind ist mittlerweile 14 Jahre alt, und die Mutter bekommt plötzlich eine Kündigung. Nun steht sie da ohne Job und mit einem Kind. Also kommt sie auf die (völlig gerechtfertigte) Idee Unterhalt vom Vater zu verlangen. Und dieser muss dann den Unterhalt von 14 Jahren zurückzahlen?
Wenn das gehen würde, dann wären wohl ziemlich viele Männer in Deutschland hochverschuldet.
Die Argumentation von Amtswegen sähe vermutlich wie folgt aus:
Du hast das Geld bisher ja nicht für das Großziehen deines Kindes gebraucht. Würdest du jetzt die Nachzahlungen bekommen, dann würde das Geld ja dir zu gute kommen und nicht dem Kind.
Weigert sich der Vater nach (!) Antragstellung zu zahlen hast du Handhaben. Dann MUSS er für nichtgeleistete Zahlungen natürlich aufkommen. Aber wenn du bis dato nicht auf den Unterhalt angewiesen warst, bzw. es schlichtweg versäumt hast, dann bezweifle ich ernsthaft, dass er Alles zahlen muss.
Wenn der Vater kein komplettes A****loch (sorry) ist, dann wird er, wenn er verantwortungsbewusst ist, und der fragliche zeitraum nicht zu lang ist, bestimmt mit sich reden lassen.
Es tut mir Leid, dass ich keine wirklichen Fakten liefern konnte, aber lass dir das Fallbeispiel von oben mal aus "Vater-Sicht" durch den Kopf gehen. Das wäre ja auch irgendwie ungerecht wenn man nach 14 Jahren dann plötzlich mehrere tausend Euro zahlen müsste, oder?
LG
Samj