Prinzipiell ist das wohl möglich allerdings würde ich nicht so weit gehen und sofort einer Versicherung sowas zu unterstellen wenn es mal bei der Schadenbearbeitung etwas länger dauert. Oft ist es so das Schadenfälle ausschließlich von einem Mitarbeiter bearbeitet werden das sich nicht ein weiterer erneut in die Materie einlesen muss.
Urlaub Krankheit und Halbtagsstellen können die Bearbeitung natürlich verzögern.
Dann muss man auch leider sagen das so gut wie in jeder Schadenabteilung einfach zu wenig Mitarbeitet sitzen. Als ehemaliger Innendienstler kann ich Ihnen sagen das da pro Person am 30-100 Vorgänge am Tag eintrudeln so das man doch mehr als ausreichend zu tun hat.
Die meißten Fälle die klar sind werden auch in kurzer Zeit bearbeitet dennoch gibt es auch hier Prioritäten so das ältere Schadenfälle oder große Schadenfälle zuerst bearbeitet werden.
Noch dazu wählt das Computersystem hin und wieder zufällig einen Schadenfall aus der von einem Vorgesetzten geprüft wird um zu überprüfen ob die Angestellten auch ordentlich arbeiten.
In manchen Fällen muss auch auf Sachverständigengutachten oder Polizeiakten gewartet werden.
Es gibt viele Gründe warum sich eine Bearbeitung verzögern kann allerdings haben Sie als Kunde das Recht bei Verzögerungen Zinsen zu erhalten. Sobald dem Versicherer alle notwendigen Unterlagen vorliegen gibt es eine Frist in der der Schaden oder zumindest eine Abschlagszahlung geleistet werden muss. Genaueres müssen Sie allerdings nachlesen da ich die Fristen nicht mehr im Kopf hab da ich mich nun seit einigen Jahren mit anderen Themen beschäftige.
Ich kann allerdings aufgrund meiner persönlichen Erfahrung bei 4 Versicherungen sagen das ich so eine Regelung "die Auszahlung solang wie möglich zu verzögern" noch nicht mitbekommen habe.