Also nur mal kurz zusammengefasst : die Mietsache muss bei Rückgabe sorgfältig gereinigt und geputzt werden.... -- mh ich denke besenrein ist gesetzlich vorgeschrieben... Allerdings ist die Verwaltung wohl auf Dummfang gegangen und hat mir mit der Kündigungsbestätigung eine lange Liste mit zu erledigenden Renovierungsarbeiten mitgeschickt....
Sonst steht das übliche zu Schönheitsreparaturen drin ... u.a. anderem das ich welche durchführen muss wenn sie länger als ein Jahr zurückliegen... ich wohne seit August 2011 in der Wohnung.... in dem Übergabe Protokoll wurde zu jedem Raum zum Schluss hinzugefügt - UNRENOVIERT!
Was nun?