Liebe Fragestellerin,

wenn das Jugendamt wider dem Gesetz handelt und als Korrektiv versagt. Wie kann ein Kind welches weder die Unterstützung von den Eltern noch vom Jugendamt bekommt, seine Rechte trotzdem noch wahrnehmen? Das Traurige ist, wenn das Kind an einen schlechten Sachbearbeiter kommt, kann dieser mit ihm machen was er will. Selbst rechtswidrige Sachen werden nicht geahndet. Wie denn auch? Das Kind wird eine rechtswidrige Maßnahme nicht erkennen können. Und auch wenn das Kind dies erkennen würde, könnte es nichts dagegen machen ( da es weder Prozess- noch Postulationsfähig ist). Missbrauch findet vor allem dort statt, wo es ein Über- und Unterordnungsverhältnis gibt. Gibt es denn keine Möglichkeiten, um solchen Missbrauch Einhalt zu gebieten?

Mögliche Lösungsansätze: Sollten Fairness-Verletzungen dir gegenüber begangen worden sein, solltest du ab jetzt, keine mündliche Kommunikation mehr führen ohne es schriftlich vom gegenüber bestätigt zu haben. Schreibe an die Polizei ( besser direkt an die Staatsanwaltschaft (geht auch per E-Mail)) eine Strafanzeige gegen deine Eltern und eine Strafanzeige gegen das Jugendamt wegen unterlassener Hilfeleistung / bzw. Körperverletzung durch Unterlassung).

Dies schickst du auch an dein Abteilungsleiter vom Jugendamt, sowie an den Amtsleiter, Bürgermeister.

Die Sache muss offenkundig werden.

Weiterhin schreibst du, dass das Jugendamt dir nicht hilft, dich nicht ernst nimmt und deine Rechte nicht vertritt.

Sollte das Jugendamt weiterhin dir nicht helfen, und deine Rechte verletzen, so steht der Weg einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht offen. Du musst beweisen, dass das Jugendamt dir nicht hilft und ohne die Verfassungsbeschwerde im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes du dich in deinen Grundrechten verletzt siehst. Vor dem Bundesverfassungsgericht bist du nämlich Prozess- noch Postulationsfähig.

Ich hoffe dir damit geholfen zu haben nähere Informationen findest du unter:

http://kindesmisshandlung-loslassen.info

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