Hallo ist mittlerweile eine Lösung bekannt? MfG

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Fristlose Kündigung?! Ohne Abmahnung?! Wiederspruch?!

Hey Leute,

der schlimmste Fall ist eingetretten, meine Freudin wurde fristlos gekündigt (Friseurin). Sie befand sich am Ende des zweiten Ausbilungsjahres. Ihre Ausbilderin hatte sie schon länger auf dem Kieker und deshalb vermute ich, dass sie jeden Grund zur Kündigung nehmen würde. Hier ein Auzug aus der Kündigung:

"Sie haben am (Tag) den ..**** einen Kunden die Haare in meinem Geschäft geschnitten. Ohne den dafür vorgesehen Betrag anzurechnen. Somit haben sie eine Leistung vollbracht die zum Nachteil meiner Firma war. Im Kassenbuch wurde keine passender Eintrag verzeichnet."

Dazu ist zu sagen, dass ich der Kunde war und sie mir die Haare nicht geschnitten sondern nur die rechte Seite verfeinert hat, weil man Stammfriseur es bisschen zu lang gelassen hat. Sie hat es wohl durch eine Freundin erfahren, die kurz in den Laden geschaut hat. Die Ausbilderin hatte schon um der Zeit Feierabend gemacht. Sie selbst berechnet ihrem Mann ja auch nicht wenn meine Freundin ihm die Haare geschnitten hat.

Jetzt zu meiner Frage: Ist die Kündigung gerechtfertigt? Es wurde auch keine Abmahung verschickt. Gem. § 22 Berufsbildungsgesetz muss ein wichtiger Grund vorliegen. Ein wichtiger Grund wär ja ein erheblicher Vertrauensbruch aber zählt dies schon zum Vertrauensbruch, wenn man vergisst der Ausbilderin zu sagen, dass man bei dem Freund nur kurz eine Seite korregiert hat? Ich finde nicht.

Was sollen wir tun? Wiederspruch einlegen? Wenn ja wie und aus welchem Grund (fehlende Abmahung oder Kündigungsgrund)? An wen können wir uns wenden?

Bitte helft uns...

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"Grundsätzlich muss der fristlosen Kündigung jedoch eine dem Kündigungstatbestand entsprechende Abmahnung vorausgegangen sein. Ohne vorausgegangene Abmahnung ist die Kündigung regelmäßig schon unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten wegen des Verstoßes gegen das Ultima-Ratio-Prinzip unwirksam."

Könnte man sich nicht darauf berufen?

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okay, kann man das den irgendwie schriftlich festhalten, dass sie sich verpflichtet eine neue stelle zu finden?

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leider nicht.....allein der pfad "C:\Users\All Users\Microsoft\Office\Data\Opa12.dat" bin ich bei mir schon nicht.....

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