Werte Experten!
Oder anders gefragt, gibt es nur den Ausweg eines Asyantrags?
Flüchtlinge kann es aus vielen Gründen geben, auch außerhalb der EU-Freizügigkeit. Über Norwegen könnte ein Asteroid explodieren, merklich heftiger als 1908 über Tunguska. Politische Verfolgung ist schwer ersichtlich, wenn der gesamte Staat(sapparat) in Schutt und Asche liegt. Oder ein Supervulkan könnte ausbrechen, und Millionen Menschen vom Hunger getrieben zur Flucht veranlassen. Oder ein Krieg bricht aus, und die Flüchtlinge sind nicht politisch verfolgt, aber vom Tode bedroht.
Gestaltungswillen gehört nun nicht unbedingt zu den durchgehenden Stärken unserer Republik, aber solche Bedingungen sind seit Jahrzehnten bekannt.
Ist es nur Trägheit, dass es keine Regelung dafür gibt? Das bekannte "Aussitzen", also nur Reagieren, und nur dann, wenn's unumgänglich ist?
Dank für die Antworten, GyntHerr