noch ein Nachtrag und wenn ich dann doch noch länger krank geschrieben werde was dann.?
Also wenn ich das Bild von Deinen Zähnen ansehe, fällt mir auf, dass die Zähne im Unterkiefer auch noch nicht richtig stehen, Der Zahnarzt will diese auch noch richten und es kann sein, dass dafür auch im Oberkiefer zuerst noch Platz geschafft werden muss, da die Oberkieferzähne ja vor die Unterkieferzähne beißen sollen. Dein Zahnarzt weiß mit Sicherheit was er tut. Die Zahnlücke im OK wird sicherlich auch wieder geschlossen werden. Musst nur Geduld haben.Habe viele Jahre in kieferorthopädischer Praxis gearbeitet.
in meinem speziellen Fall ist es so. Ich war vom Juni 2012 bis 31.12.2012 wegen Depressionen krank geschrieben. Wurde dann zum 31.1.2013 gekündigt. Die Krankenkasse bezahlt mir nur bis zum 31.12.2012 Krankengeld. Da ich ja zum 31.1.2013 aus dem Betrieb ausscheide, soll ich meinen Resturlaub,der mir noch für 2012 zusteht im Januar 2013 nehmen. So wurde es bei der Kündigung mit meinem Chef vereinbart. Jetzt meint er dass mir für die Zeit der Krankheit nicht der langjährige Urlaub von 32 Arbeitstagen zusteht, sonder nur der gesetzlich Mindesturlaub. Ich muss bis morgen eine Antwort finden, und kann so schnell keinen Anwalt konsultieren. Überlege bereits ob ich mich mit einer anderen Krankheit krankschreiben lasse,wenigsten für 10 Tage, Er bekommt, dann ja 65 Prozent der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse erstattet und macht dann doch noch Gewinn.
Weihnachten ist mir wichtig, Urlaub auch, aber sicher wichtiger ist natürlich die Kur. Nur meinen letzten Urlaub konnte ich Arbeitsplatz bedingt, auch schon nicht antreten und meine Arbeit hat mich sehr krank gemacht . Habe heute von der BFA Bescheid bekommen,dass ich die Kur auf Februar 2013 verlegen kann. Es gibt halt doch Sachbearbeiter die Verständnis haben Meine Krankenkasse wird den neuen Termin für die Kur mit der Klinik selbst absprechen. Ich danke der BFA u. meiner Krankenkasse, die das für mich möglich gemacht hat.
Danke für die lieben Antworten. Bin Mitglied beim VDK und dort sagte man mir, ich brauche die Kündigung nicht der Krankenkasse mitzuteilen, da ich ja noch im Arbeitsverhältnis bin. Wenn dann das Arbeitsverhältnis zum 31.01.2013 beendet wird, werde ich ja vom Arbeitgeber abgemeldet und werde dann Arbeitslosengeld beziehen können. Bin dann bereits 63 Jahre alt und denke, dass ich sowieso keine andere Stelle mehr finden werde.
Habe mich gleich beim Arbeitsamt gemeldet und dort sagte man mir, dass ich, solange ich krank geschrieben bin nicht wieder melden brauch. Also erst wenn absehbar ist, dass ich wieder arbeitsfähig bin brauche ich mich zu melden.Es geht mir jetzt darum, ob ich die Kündigung (zum31.01.2013) jetzt bereits der Krankenkasse mitteilen muss.Und wie wird die KK sich verhalten. Mein Arzt wird mich bis zum Ende der Kündigungsfrist krankschreiben.
Das kann normal sein,dass die Eckzähne noch nicht raus gewachsen sind. Die kommen nämlich als letzte Zähne. Bei den beiden noch verbliebenen Milchzähnen sind entweder die bleibenden Zähne nicht angelegt oder diese liegen auch noch im Kiefer. Dies kann aber nur ein Zahnarzt durch Röntgenaufnahmen abklären , Bin zahnmed. Fachangestellte und weiß das genau. Also gehe zum Zahnarzt