Guten Tag
Ich hätte da mal eine nciht so einfache frage.
Letztes jahr bin ich mit meiner fam. aus Russland ausgewandert. Es war aber mehr der weniger einer flucht( würde da eher ungern weiter drauf eingehen). Mein Vater wohnt weiter da und eigentlich habe ich noch relativ guten kontakt zu ihm.
Jetzt kommt das problem.
Ich wollte diesen Sommer wieder nach russland, meinen Vater besuchen doch da gibt es ein problem. Als wir aus russland ausgewandert sind( vor etwas 3 jahren) haben wir uns nicht, ich weiß nicht wie man das richtig sagen soll, ,, ausgeschrieben,,. Das heißt wir sind immer noch quasi dort im einwohnermeldeamt gemeldet.Ich habe eine doppelte staatsbürgerschaft und könnte ja eigentlich ohne probleme nach russland. Jetzt hat mir meine mutter aber gesagt das das alles nicht so einfach geht und wenn ich dort hinfliege, könnte es sein, dass der staat mir nicht mehr erlaubt das land zu verlassen, also Russland, für 5 Jahre. Haben uns damals nciht ausgeschrieben und dazu kommt noch das ich dort vllt hätte zum bund gehen müssen, also fast ein ,, vergeweigerer,, oder so.
Kennt sich jemand vielleicht mit der rechtslage etwas besser aus, oder hatte jeamnd vllt mal das gleiche problem? würde mir sehr sehr helfen
vielen dank