Niemand ist verpflichtet, an seiner eigenen "Überführung" mitzuwirken. Die Arbeit (das Sammeln von Be-/Hinweisen ist Aufgabe der Polizei. Nichts, was die eigene Mitwirkung erfordert ist Pflicht, außer die Angabe der Personalien...

Weder ein Urintest, noch irgendwelche Koordinationsübungen und so weiter muss man mitmachen... Hier geht es zumeist viel eher darum, dass die Beamten weitere Hinweise erhalten wollen, die auf eine "Beeinträchtigung" hindeuten. Und erst wenn es begründete Hinweise gibt, dass eine Beeinträchtigung vorliegt, wird der Richter einer möglichen Blutentnahme zustimmen. Diese kann dann, wenn sie angeordnet wurde, nicht verweigert werden.

Aber für ein schlichtes "der hat lange Haare und raucht selbstgedrehte und will nicht in den Becher pinkeln" wird kaum ein Richter eine Blutprobe anordnen. Anders wird die Lage, wenn z.B. Drogen mitgeführt wurden, ein grober Fahrfehler begangen wurde, oder man sich durch verwaschene Sprache, unsicheren Gang, solche komischen Koordinationsübungen und Pupillentests, oder sonstige Anhaltspunkte selber disqualifiziert. Die müssen dem Richter schon begründen warum eine Blutentnahme unter Zwang (Körperverletzung) gerechtfertigt erscheint.

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Die Antwort ist ganz klar Alkohol, denn diese Substanz wirkt als Nerventoxin (Gift). Bei einem Vollrausch werden Gehirnzellen vergiftet.

In Bezug auf THC (Cannabis) kann ich mich den wenigen Vorrednern nur anschließen, die sich mal seriöse Literatur angeschaut haben, anstatt Schreckens-Doku-TV auf Unterhaltungssendern für bare Münze zu nehmen.

Bei genauerer Betrachtung wirkt THC sogar als Nervenprotektiv bei Ischämischen zuständen. D.h. es kann unter Umständen sogar ein Absterben von "Gehirnzellen" verhindern.

Der Punkt ist schlicht, dass Cannabis nicht als Gift wirkt, wie z.B. der Alk, sondern als eigener Botenstoff im Körper funktioniert und an bestimmte dafür (bzw. für sog. Anandamid - ein quasi körpereigenes Cannabinoid) vorgesehene Rezeptoren im Gehirn und in vielen anderen Körperregionen "andockt" und dort spezifische Reaktionen auslöst.

Ein Cannabis"rausch" ist also keine Vergiftung und dabei sterben keine Hirnzellen oder sonstwas anderes ab. Alles andere ist Propaganda-Humbug...

Also ist deine Frage schlicht und einfach falsch gestellt ;-)

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blödsinn, ebenfalls !!

wenn dich das thema interessiert, gibt es dazu ein paar seriöse seiten... und die geben nicht so'ne abgefahrenen tips...

wenn du thc-cooh (das ist das, worauf der test reagiert) aus dem körper bekommen willst, hilft dabei hauptsächlich gutes essen, reichlich (nicht viel, viel zuviel, dass ist nicht gesund!) trinken und ZEIT... und hauptsache nichts nachlegen!!

mach ma pause, dass hat noch keinem geschadet ;-)

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Also ich würde auch für Nein stimmen...

kommt natürlich im Endeffekt auf die Größe des Raumes und der "Tüten" an ;-) - Wenn ein kleines Kämmerchen quasi im Nebel steht ...

Aber im Allgemeinen eher nein... es wird letztendlich auch immernoch darüber diskutiert, ob es tatsächlich zu einem positiven urintest-Ergebnis führen würde, in so einem raum passiv rauch zu atmen... und die konzentration, bei der so ein test anschlagen würde, wäre von einem rauscherlebnis immernoch meilenweit entfernt...

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Das Problem ist in der Tat, dass die fahrerlaubnisbehörde das Recht hat, die Fahreignung generell anzuzweifeln, wenn jemand mit sog. harten drogen auffällig wird. straßenverkehr hin oder fussgängerzone her... leider... die rechtslage sieht so aus. jedoch sind die meisten behörden erfahrungsgemäß entgegenkommender als sie müssten.

bis jetzt haben sie halt "grund zu der annnahme" du könntest evtl regelmäßiger konsument sein, was du nun durch solche screenings wiederlegen kannst.

i.d.r., wenn du keinen fehler machst, solltest du in dieser zeit deinen 'lappen' behalten können. welche angaben du gegenüber irgendwelchen behördlichen stellen machst (polizei/Behörde/gesundheitsamt, etc) wird den fortgang sicher beeinflussen...

wenn du auf "nummer sicher" gehen willst, keinen fehler im umgang mit den behörden zu machen, würd ich dir zumindest ein beratungsgespräch bei einem fachanwalt ans herz legen... bei den ganzen kosten, die nun auf dich zukommen werden/könnten, macht das auch nicht mehr so viel aus. muss ja nicht gleich ein mandat beauftragen - man kann auch einfach fragen, was und wie man selber was tun kann...

viel erfolg!!

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Ui, ui, ui, liebe Natscho... da triffst du ja bei mir einen Nerv... Ich befürchte zwar, dass meine Meinung zu dem Thema bei "durchschnitts-Lehrern" nicht unbedingt auf gegenliebe stößt, aber ich will doch versuchen, dein Referat zumindest mit einigen 'kritischen' Gedanken etwas ausgewogener zu machen.

Also los, fangen wir an...

  1. Dein Thema nennst du/der LehrerIn "Suchtbekämpfung". Das besteht also aus einem Konstrukt "Sucht" und einer Metapher bzw. Sinnbild "Kampf".

  2. fangen wir mit dem Kampf an. Kämpfen tut man gegen einen Feind. Kämpft man 'moralisch gut', so bedeutet dass, dass man sich gegen eine Gefahr verteidigt (im Gegensatz zu: einen unschuldigen angreifen). Der Kampf gegen die Sucht impliziert, bzw. stetzt vorraus, dass man von einem (böswilligen) Gegner angegriffen wird, und sich folglich kämpferisch, also mit allen erdenklichen Mitteln und nötigenfalls mit Gewalt dagegen wehrt...

  3. Das Konstrukt Sucht. Was ist Sucht? - Tja, für mich die große Frage der Menschheit ,-) Hier kann ich dir vielleicht nur einen Denkanstoß geben, dass es nicht so einfach ist. Das, was dein Referat behandeln soll, ist (vermute ich mal) die sogenannte Drogensucht (wobei auch Glücksspiel, u.ä. unter dem Schlagwort "Verhaltenssucht" oder "Substanzunabhängige Sucht" gern als "Droge" hingestellt wird (ist aber auch wiederum ein Konstrukt ("Droge") ;-) .... Sucht also, was macht das aus? Die meisten würden wohl sagen, das eine Drogensucht ein Verhalten ist. Ein Verhalten, eine Substanz immer wieder konsumieren zu wollen, bzw. ein Verhalten immer wieder ausführen zu wollen. Dabei haben wir schnell den sogenannten Kontrollverlußt und die angenommene Schädlichkeit des Verhaltens im Hinterkopf... Viele weitere annahmen und Hintergedanken prägen das Konstrukt "Sucht" - vielleicht fällt dir ja noch mehr dazu ein ;-)

  4. Was machen wir jetzt daraus. Es soll also darum gehen, dass da jemand (moralisch gutes) gegen das Verhalten eines anderen (das als moralisch schlecht angenommen bzw. definiert wird) KÄMPFT... Eigentlich ein Kampf Mann gegen Mann, wobei die zweite Patei (der "süchtige") als nicht zurechnungsfähig definiert ist. Er kann sein verhalten gar nicht wollen, weil es als schlecht oder schädlich definiert ist.

Hab' glaub' ich genug Denkanstoß gegeben. Geht ja auch hier nicht darum, deine Hausaufgaben zu machen... ;-)

zum Abschluß werd' ich dir noch ein paar schlagworte mit auf den weg geben, die du mal googlen könntest, um dem "Elend der SUCHTPRÄVENTION" mal nachzuspüren... verlang aber für ein einfaches Referat nicht zu viel von dir... da sind schon hunderte kontroverser Debatten und Bücher drüber geschrieben worden...

  • Stephan Quensel, Das Elend der Suchtprävention, Verlag Wissenschaft und Bildung

  • Der Schildower Kreis

  • Sebastian Scheerer, Sucht

  • Renate Soellner, Abhängig von Haschisch ??

  • Das DSM IV, Statistsiches Manual für psychische Krankheiten (hier ist definiert, wann ein Psychologe von Sucht spricht, bzw. diese diagnostiziert ist)

Viel Spaß beim selber denken ;-)

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Da sind mal wieder nich alle auf dem laufenden...

Also die aktuellsten, offiziellen Zahlen, natürlich aus der Persperktive staatlicher Drogenrepression findest du im Jahresbericht 2010 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD)

Dazu folgender Link http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/aktuelles/1366-eu-beobachtungsstelle-fuer-drogen-und-drogensucht-veroeffentlicht-jahresbericht-2010

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hmmm ... schädlich... ??? das ist natürlich so'ne sache... würdest du auch eine frage stellen, wie etwa "ist ein bier in drei monaten 'schädlich'" ... ??

Das bringt uns zu der Frage, was ist gesund - was ist schädlich... was ist un-schädlich - was ist un-gesund... Der berühmte "unbedenlichkeitsnachweis" kann wohl für kein menschliches verhalten ausgestellt werden...

an was für schäden denkst du?? ich meine: rauchen... mit tabak vermischt... dazu die typischen ausführungen zu tabakrauchen (kondensate, freie radikale, etc...)

psychische "schäden": wie alt bist du... wie gut würdest du deine "psychische gesundheit" einschätzen, wie stabil ist dein soziales umfeld und deine lebensgewohnheiten... wüdest du dich für einen psychisch und emotional stabilen charakter halten??

du scheinst noch zur schule zu gehen... hmmm... aber auf jeden fall scheinst du dir auch dessen bewusst zu sein, dass konsum von "ich sag' mal 'substanzen'" und das leistungsfähige leben voneinander getrennt sein sollten. das lässt also auch auf vorhandenes verantwortungsbewusstein und selbstverantwortung schließen. ebenso die tatsache, dass du dir scheinbar ernsthaft gedanken machst, ob du dir selber gegenüber ein schlechts gewissen haben solltest, wegen eines joints...

insgesamt, wenn du mich persönlich fragst - und aufgrund der genannten annahmen:

Mach dir wirklich keine Sorgen!!! Denke an dich und verhalte dich dir und deinem Leben gegenüber verantwortungsbewusst. Dann kann da ein gelegentlicher Joint auch keinen Schaden anrichten...

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Mit Outlook-Servern kenn ich mich zwar direkt nicht aus, aber es scheint so zu sein, dass du das IPhone mit dem Server zuhause syncst?? Das ist natürlich ein Problem, weil der ausgeschaltete Rechener von neuen Mails ja keinen Wind bekommt... wo kommen die Mails den her (von welchem Service/Provider)? denn sie werden dann ja vorher irgendwo im netz beim mail-server des providers gespeichert. dieser muss dann eine Unterstützung für das exchange-protokoll anbieten.

beispiellösung: ein e-mail konto bei google bietet diesen Exchange-zugang (sogar mit push-funktion). Die mails direkt vom provider bei eingang auf gmail weiterleiten lassen und das IPhone dann mit diesem account syncronisieren. Anleitung dafür gibt's in der gmail-hilfe.

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Ich glaube PICASA von google kann das auch. Ist ne tolle Bilderverwaltung, mit einigen extras und kostenlos von google zum runterladen.

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hi.

ich habe mich als student in form des sog. "Werksstudenten" anstellen lassen. damit kannst du bis max. 20 stunden pro woche arbeiten, soweit ich mich erinnere ohne gehaltslimit. nur max. 20 std. - damit das studium zeitmäßig an erster stelle steht, und du hauptsächlich student bist. daneben ist noch ein hinzuverdienst von 400 € möglich gewesen, wobei ich sogar zwei "halbe" 400€ jobs hatte.

sprich: ich hatte zwei jobs mit ca. max. 200 € pro monat und einen hauptjob mit 19,5 std./woche. bei diesem bist du zwar sozialversicherungspflichtig, aber (wenn ich's noch richtig weiß - informier dich darüber bitte selbst -->"werkstudent") du musst nur rentenversicherung bezahlen. krankenversicherung hast du als student sowieso. AV und PV fallen weg.

hoffe dieses stichwort kann dir helfen ;-)

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