Schon mal vielen Danke für eure hilfreichen Antworten.

Werde dem "Kollegen" schreiben, dass er entweder das mit der PS4 regelt oder ich eben rechtlich vorgehen werde.

Derjenige, der sie grad besitzt, wusste natürlich nicht von anfang an, dass sie mir gehört. Die PS4 hatte ich ihm nicht einfach so ausgeliehen, vielmehr hab ich sie bei ihm in der Wohnung gelassen und wollte sie dann abholen und dann hat dieser Zirkus angefangen.

Aber jetzt weiß er halt dass sie mir gehört und macht da rum. Versuche jetzt erstmal dass persönlich mit ihm abzuklären, bevor es rechtlich weitergeht. Kostet alles Zeit, Geld und Nerven...

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Also bei uns in der Schule, falls es abgenommen wird, soll man es nach der Schule abholen. Ich glaube nicht, dass sie das 7 Tage behalten dürfen rechtlich gesehen.

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Es handelt sich dabei um Osmose. Die Oberhaut wird runzlig, weil Wasser beim Baden in sie eindringt. In den Zellen der Hornhaut ist die Salzkonzentration höher als im Badewasser. Es liegt somit ein Konzentrationsunterschied vor.

Da die Salzteilchen vergleichsweise groß sind, können sie nicht durch die Zellwände ins Badewasser gelangen. Daher dringt dann das Wasser in die Zellen der Hornhaut ein, um den Konzentrationsausgleich herbeizuführen.Das heißt dann "Osmose".

Wenn nun das Wasser in die Zellen der Oberhaut eindringt, quellen sie auf. Die aufgequollene Haut beansprucht mehr Platz und schlägt daher Wellen, sie wird runzlig. An den typischen Stellen gibt es keine oder kaum Talgzellen, wodurch dann normalerweise das Wasser nicht in die Haut eindringen kann.

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Ich rat dir ganz davon ab nur daheim rumzuhartzen. Erkundige dich nach einem Praktikum für die Berufe. Falls das nicht klappen sollte, such dir ein Nebenjob.

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Finger davon, ist ne Abzockseite

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