Wie wäre es mit:

"Könnt ihr mir bitte helfen ???? Eingebildetes Spruch !"

Das setzt voraus das wie DIR helfen wollen eingebilet zu wirken - klarer Fall von Sebstüberschätzung ;-)

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Klingt ganz gesund. Sei nen bischen vorsichtig mit Alkohol (etc.) und hab ansonsten Spaß. Nicht immer muss man eine Kuh kaufen um ein Glas Milch zu erhalten ;-)

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Ausländerfeindlichkeit, Fremdenfeindlichkeit oder schlicht: Provinzialität ;-)

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Niemand sollte einen so edlen und guten Job wie den des Polizisten nur aus der Gier nach schnödem Mamon heraus ausüben. Es dient also zum schutze aller, das Polizisten wenig verdienen damit niemand Polizist wird, der z.B. bestechlich ist - amen!

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Sag das erste mündliich zu, wenn der zweite job was wird kannst Du immer noch wechseln. Warte nicht zu lang den ersten Job zu unterschreiben...

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Binde den beiden nicht auf die NAse, das Du nach anderen Optionen schielst - ist ansonsten Dein Leben und Ihr seit ja nicht fest zusammen.

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Wenn nur was Klitzekleines - ist ja nicht so das Megajubileum, dass kan ein bischen klammerig wirken ;-)

Nach der Pille ansprechen wenns für Dich an der Zeit ist - eher etwas früher als später.

Da Du den Knaben (bester Freund) ja schon länger kennst - solltest Du bei Ihm schlafen können - wenn Du mich fragst. Da dürfen Deine Eltern aber auch Ihre eigene Agenda haben...

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Versuch mal erst sachlich bis freundlich zu fragen, damit er das gefühl hat, ehrlich antworten zu können. Komisch das Ihr dass alles online regelt, aber ganz wie ihr meint ;-)

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Alles wird gut, Ihr habt son Teil, die anderen können nachziehen aber Ihr wart die ersten - alles supie, nur nicht streiten!

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Wo ist die Frage: Klappt leider mit der Freundschaft nicht und es ist gut das Du da Grenzen setzt. Hut ab und beim nächsten Mädel läufts wieder besser!

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Wenn Du Deine Frage bei Google eingeben würdest, dann wüsstest Du dass es 10.000 Jungen Damen genau so geht, dass sie meist nicht Schwanger sind sondern nur gestresst und dass letzte Sicherheit trotzdem nur ein Arztbesuch bietet -

zudem ich Dir aufgrund Deiner Jugend sehr zuraten würde - nen Kind wär jetzt wirklich etwas früh...

Niemand wird Dir Böse sein, wenn u zum Arzt gehst und keiner lacht - wenn einer Lächelt dann nur weils immer die Gleiche Geschichte ist ;-)

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natürlich kannst Du Deine Wohnung behalen wenn Du Sie Dir leisten kannst...

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14 Tage zeit hat der Schuldner für den Wiederspruch. Du kanst event. den GV trotzdem osschicken (falls z.B. der Widerspruch an Dich gerichtet war). Nur dann machst Du Dich Schadensersatzpflichtig und vielleicht strafbar.

Ob Du vor Gericht eine Anwalt brauchst um einen Titel zu erwirken weiß ich nicht...

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