Genau, es geht hier um die Kostenübernahme. Als Verletzter hast du damit nichts zutun. Aber es stimmt natürlich auch, dass du keinen Rentenanspruch hast, da deine Unfallverletzung nur für einen bestimmten Zeitraum anerkannt wurde. Bei deinem Alter ist die Wahrscheinlich doch sehr hoch, dass deine Schulter durch Verschleiß bereits geschädigt ist, die jetzt deine Schmerzen verursachen.

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Hallo bomfritz, du musst der BG den Unfall aufjedenfall melden, dann prüft diese einen Arbeitsunfall und wenn ein Arbeitsunfall vorliegt, dann hast du Anspruch auf Verletztengeld. Das berechnet sich meistens an der Versicherungssumme, wie hoch du dort versichert bist, damit meine ich nicht die 600 Euro.Da musst du mal nachfragen, wenn du keine Unterlagen darüber hast.Du bekommst dann für die nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit täglich den 360. Teil der Versicherungssumme. Ich hoffe ich konnte dir helfen.

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Hallo Konny, dann drück ich dir die Daumen, das alles klappt. Kannst ja nochmal berichten, wenn du den Bescheid hast, würd mich interessieren, was dort drin steht so vom Wortlaut her.

LG Nadine

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Wie gesagt, frage aufjedenfall bei der BG nach, stelle sonst einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung und verlange einen Bescheid, die müssen dann tätig werden. Es kann natürlich sein, dass die Berichte klar und deutlich sagen, dass kein AU vorliegt, dann aber kannst du in jedemfall einen Bescheid verlangen und ggf. Widerspruch einlegen. Darf ich fragen, bei welcher BG du bist?

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Der Durchgangsarzt muss sogar eine mögliche einschätzung wegen eines arbeitsunfalls abgeben. Ich würde bei der bg nachfragen,welche unterlagen dort schon vorliegen und ob schon ueber einen moeglichen arbeitsunfall entscheiden wurde, du musst dann auf einen bescheid bestehen.ein gutachten wird nicht immer gemacht.

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Ich würde sagen, dass du schnellstens zu einem Durchgangsarzt gehen solltest um den Arm untersuchen zu lassen, da hier so wie du es beschrieben hast, ein Arbeitsunfall vorliegt. Melde es am besten gleich bei deinem Arbeitgeber. Der muss den Unfall der Berufsgenossenschaft melden, damit auch die Behandlungen bezahlt werden können. Gab es Zeugen die das gesehen haben? Wenn ja dann teile das auch der Berufsgenossenschaft mit. In welcher Branche bist du denn tätig, wenn ich fragen darf, zwecks der richtigen Berufsgenossenschaft oder weißt du schon welche für dich zuständig ist? Dein AG muss es aufjedenfall wissen!

Um so schneller du dich bei einem Unfall beim Arzt vorstellst umso besser kann die Behandlung durchgeführt werden.

Welche Verletzung du jetzt genau hast, kann ich natürlich nicht sagen, es hört sich aber aufejdenfall nach einer starken Prellung an mit Bluterguss. Solche Prellungen können ziemlich wehtun, auch das Kribbeln kann davon kommen.

Ich hoffe ich konnt dir ein bissl helfen.

LG Nadine

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Bist du denn trotzdem mit deinem Auto irgendwo gegen gefahren oder hast du dich irgendwie noch anders verletzt?

Da es bei den Unfällen mit Epileptischen Anfällen auch Ausnahmen gibt, wo man doch versichert ist.

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Normalerweise bekommst du den Wert der zertsörten Brille ersetzt, es sei denn es ist eine Luxusbrille, bei den BGén gibt es dann bestimmte Höchstgrenzen, es wird eigentlich auch nur das ersetzt was kaputt gegangen ist, sprich, wenn ein Glas kaputt gegangen ist, dann bekommst du auch nur das Glas ersetzt. Wenn du jetzt natürlich keine wertgleiche Brille holst,warum auch immer, dann bekommst du auch nur maximal diese Brille ersetzt.

Was ist denn alles bei deiner Brille kaputt gegangen?

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Es wird grundsätzlich nur 78 Wochen Verletztengeld gezahlt, egal ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht. es gibt aber bei bestimmten Voraussetzungen die möglichkeit, für eine gewisse Zeit über die 78 Wochen Verletztengeld zu bekommen. z.B. wenn kurz vor dem Ende der 78 Wochen absehbar ist, das du in maximal 2 Monaten Arbeitsfähigk wirst, dann könnte die BG weiterzahlen, ich würde alles bei der BG erfragen.

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Die Berufsgenossenschaft (BG) zahlt bei solchen Schäden, da ein Brillenschaden im Gesetz auch als Körperschaden gilt. Somit sofort der zuständigen BG melden, bzw. der AG muss eine Unfallanzeige an die BG schicken. Dann wirst du von der BG angeschrieben, die prüfen den Fall dann, wenn nicht dann bei der BG anrufen.

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Halli Hallo,

die Daumen drück ich schonmal für dich. Sobald die Regel ausbleibt, kann man einen Schwangerschaftstest machen. Am besten ist ja der Morgenurin für einen Schwangerschaftstest, daher würde ich es an deiner Stelle morgen früh machen, aber du kannst es auch egal zu welcher Zeit machen, nur morgens ist der Wert am besten.

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Du könntest es nur über einen Anwalt noch mit einer Untätigkeitsklage versuchen. Dann muss die BG erstmal tätig werden und prüfen. Ob es was bringt weiß ich nicht, weil es ja nicht so ist, dass die BG immernoch nicht gemacht hat, zum Schluss haben die ja entschieden, aber vielleicht reicht es ja einfach bei der Klage, das es zu lange gedauert hat und du dadurch Probleme hast. Dies muss aber sicherlich ein Arzt bestätigen.

Versuchen kann man es. Dann nimm aber bitte einen Anwalt der vom Unfallversicherungsreicht eine Ahnung hat, andere Anwälte kannst du manchmal vergessen. Du kannst ja ersmtal ein kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren.

LG

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Hi, also du bekommst bei einem arbeitsunfall von der bg verletztengeld und zwar wenn du über 6 wochem erkrankt bist,dann zahlt die kk im auftrag der bg 80%deines nettoentgeltes als verletztzngeld an dich aus. Auch fahrtkosten die durch die behandlungen entstanden sind bekommst du von der bg wieder. Wenn weitere fragen bestehen,dann nur fragen:-) lg

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Hast du denn einen bescheid erhalten,wo genau steht,das die bg den unfall nicht als arbeitsunfall anerkennt? Wenn du keinen bescheid erhalten hast,dann kannst du auch keinen widerspruch einlegen,dann musst du einen bescheid verlangen und dann wiederspruch einlegen,anders geht das nicht.

Lg

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Hi ben,du bekoomst 80% deines nettoentgeltes,da es ein arbeitsunfall ist,bekommst du 80 anstatt 70%.grundsätzlich werden die letztem 4wochen vor dem unfall als berechnungsrundlage genommen,was du in den 4wochen bekommen hast,davon wird dein vetletztengeld berechnet.

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soweit ich das weiß, bekommst du kein Krankengeld, da das Krankengeld ja Entgeltersatz ist. Da du ja arbeitslos bist, kann dir auch kein Entgelt ersetzt werden. Du bekommst also weiterhin das Arbeitslosengeld gezahlt.

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Es kommt drauf an, was ist denn bis jetzt passiert. Hast du gegen den Bescheid wegen der Rückstufung auf 30 % Widerspruch eingelegt und einen Widerspruchsbescheid bekommen? Verstehe ich das richtig, läuft bereits bei dir ein Klageverfahren, hast du also schon eine Klage eingericht? Und warum wurde das Gutachten gemacht, bzw. wurde es wegen deinem vielleicht Widerspruch gemacht.

Du musst ein Paar Informationen mitteilen.

Danke!

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Du bekommt nur eine Verletztenrente, wenn durch den behandelnden Arzt bestimmt wurde, dass bei dir eine mindestens 20 % Einschränkung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt.sogenannte Minderung der Erwerbsfähigkeit(MdE).

Also wenn der Arzt dies bestimmt hat, dann müsste der BG ein ärztlicher Bericht vorliegen. Die BG müsste dann ein Gutachten veranlassen.

Also ich würde bei der BG nachfragen, was dort für Unterlagen vorliegen und frag genau nach, ob nicht ein Gutachten gemacht werden müsste.

Viel Erfolg

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Das musst du selbst zahlen, die Berufsgenossenschaft und auch keine KK zahlt dir sowas, leider!

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Also du solltest dich aufjedenfall bei der richtigen Berufsgenossenschaft melden, sagen, das du immer noch Schmerzen hast, es kann dann sein, das du erneut von einem anderen Arzt untersucht wirst, der dir weiterhelfen kann. Die Behandlungskosten werden von der BG übernommen, das bekommst du gar nicht mit, das läuft alles im Hintergrund ab.Wenn die BG etwas von dir benötigt, dann werden Sie dich anschreiben und dir Fragbögen oder ähnliches zuschicken.

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