Quetiapin in ein Antipsychotikum. Es eignet sich daher nicht zur Therapie einer Depression. Hierfür sollte ein Antidepressivum genommen werden. Quetiapin wird häufig zusätzlich zum besseren Schlafen gegeben bzw. für Augmentationseffekte.

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Du verwechselst "verschreibungspflichtig" mit "Betäubungsmittel". Verschreibungspflichtige Medikamente mitzuführen ist rechtlich vollkommen unbdenklich.

Ritalin ist aber ein Betäubungsmittel. Das darfs Du grundsätzlich mit Dir führen. Auch ohne Rezept. Wenn die Polizei aber Nachweise einfordert, dann solltest Du sie auf den Arzt verweisen, der dir das Ritalin verschrieben hat bzw. von ihm eine Bestätigung/Attest besorgen. Damit hat sich das dann erledigt.

Wenn Du das Ritalin aber nichtverschrieben bekommen hast, dann gilt es wie der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln. Das ist dann das gleiche, wie wenn man DIch mit Gras oder Amphetamin erwischt hätte.

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kurzzeitige Überdosierung dürfte kaum Probleme machen. Der Körper scheidet überflüssiges einfach wieder aus. Am besten fragst Du so etwas aber Deinen Hausarzt.

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In dem meisten Fällen gibt es keine chemischen Wechselwirkungen. Das weiß aber der Arzt, der Dir beides verschreibt. Wenn das Antidepressivum gut wirkt, dann brauchst Du das Diazepam gar nicht.

Ich würde grundsätzlich von Benzos abraten, weil diese hochgradig suchtgefährdend sind.

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Ritalin bewirkt bei ADS'lern eine Beruhigung (der Gedanken), was dazu führt, dass sie konzentrieren können. Manche werden sogar müde davon, weil die "Ruhe im Kopf" auch das Schlafen fördert.

Bei Nicht-ADS'lern führt es zu ähnlichen Symptomen wie Kokain.

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Panikattacken sind ein Symptom für psychische Störungen. Ich würde das am besten mal mit dem Hausarzt besprechen.

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Burnout nur die nette Bezeichnung einer Depression.

Depression ist eine ernste Erkrankung, die sich gut behandeln lässt.
Erste Anlaufstelle ist der Hausarzt.
Der ist unverdächtig und kann eine Diagnose und stellen und Therapie-Vorschläge machen.

Zu einem Besuch beim Hausarzt dürfte nicht viel Überzeungsarbeit notwendig sein.

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Wenn das vor dem Amtsgericht ist, dann benötigt man keinen Anwalt. Eine Unterlassungsklage ist aber etwas kompliziertes. Hier kommt es z.B. auf einen korrekten Antrag an. Ohne die Erfahrung eines Anwalts wird das schwer. Wenn Du Dir Deiner Sache bist, dann ist ein Gang zum Anwalt doch kein Problem. Wenn Du den Prozess gewinnst, dann zahlt Dein Gegner alle Kosten. Auch die des eigenen Anwalts....

Auch ohne Anwalt musst Du die Prozesskosten vorstrecken. Es kostet Dich also in jedem Fall Geld....

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fremde Post klauen ist kein Kavarliersdelikt. Das ist Diebstahl. Eine Strafanzeige würde hier einiges bewirken. Noch schwerwiegender ist die Verletzung des Postgeheimnisses, wenn jemand fremde Post öffnet.

Darüber hinaus gibt es von der Deutschen Post eine kostenfreien Dienst "Briefankündigung" bei dem ein Brief an einen im Verteilcenter gescannt wird und per Mail mitgeteilt wird. Einzige Voraussetzung ist, dass man sich ein kostenfreies Mail-Konto bei GMX oder Web.de einrichtet. Das ist eine ziemlich gute Möglichkeit schon vorher zu erfahren, was für Briefe am nächsten Tag der Postbote bringt.

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