Hallo. Ohne die Details ist es etwas schwierig hier zu antworten. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass jegliche Freiheitseinschränkende Maßnahmen ( das sind z.B. Fixierungen, Anwendung von Bettseitengittern etc.) zur Anwendung bei nicht entscheidungsfähigen Personen der richterlichen Genehmigung bedürfen. Das Betreuugsgericht stellt dem Betroffenen zur Wahrnehmung seiner Rechte einen Verfahrenspfleger zur Seite, welcher vollkommen neutral dem Gericht eine Stellungnahme vorlegt. Im Weiteren entscheidet dann der Betreuungsrichter über Zustimmung oder Ablehnung der ( vom Krankenhaus) vorgeschlagenen Maßnahme. Alle in solchen Fällen eingesetzen Personen wie Verfahrenspfleger und auch (wenn kein Bevollmächtigter vorhanden ist )ein gesetzlicher Betreuer sind kostenpflichtig. Wenn der Betroffenen die Kosten nicht übernehmen kann ( deshalb die Anfrage des Gerichtes) ist die Staatskasse/Gerichtskasse zuständig. Gerne nochmal Kontakt, wenn weitere Fragen dazu anstehen. mc.

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Grundsätzlich halte ich es immer für richtig und notwendig, dass Ihre Sorge um eine nicht angemessene pflegerische Versorgung alter Menschen zuerst mit den direkt Beteiligten besprochen wird. Das sind i.d.R. Kollegen, Vorgesetzte bzw. Einrichtungs/ Pflegedienst-leitung. Führen Sie das Gespräch sachlich und am besten unter Begleitung eines Kollegen der Mitarbeitervertretung. Schriftliche Notizen über Sachverhalte helfen einem bei der Argumentation. Es sollte deutlich werden, daß es Ihnen nicht ums anonyme anschwärzen geht, sondern Sie sich ernsthafte Sorgen machen und evtl. eigene Beteiligung an fehlerhafter Pflege nicht vertreten können. Manch mutmaßliches Fehlverhalten lässt sich pflegefachlich erklären. Viele Situationen sind Folgen gesellschaftlich und politisch gewollter Begrenzungen, auf die leider auch Pflegeverantwortliche keinen wirklichen Einfluß haben. Sollte man das bemängalte Verhalten nicht ausreichend erklären oder ggf. abstellen können, oder im Fall der Gesprächsverweigerung dann gibt es in jeder Kommune eine Heimaufsicht, die sich Ihrer Hinweise annimmt und evtl. auch eine sogen. hinweisbezogene Überprüfung ( durchaus auch unangekündigt) vornimmt.

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Die letzte "Antwort" ist definitiv falsch. Natürlich kann das Finanzamt auch Steuervorauszahlungen von ausschließlich Lohnempfängern fordern. Die Erklärungen dazu, warum und wieso, sind meistens gar nicht so leicht zu geben. Ich habe mir erklären lassen, daß zwischen hochgerechneter Steuerpflicht ( auf der Basis des lohnsteuerpflichtigen Verdienst des Vorjahres) und der vom Arbeitgeber genutzten Steuerabzugstabelle aufgrund steuergesetzlicher Änderungen Differenzen bestehen und es so zu einer rein rechnerischen zu niedrigen Lohnsteuer kommt, die durch die Vorauszahlung ausgeglichen werden soll. Tip ist, unmittelbar am Jahresanfang die Steuererklärung zu machen, um die warscheinlich zu hohe Jahressteuer zurück zu bekommen. Auf diese Weise geben wir dem Steuersäckel einen schönen zinslosen Kredit. ! Weitere Gründe für Steuervorauszahlung könnte auch ein Altersvorsorgeaufwand sein, der steuermindernd ist, aber in der Vorausschau nicht berücksichtig wird, da er nicht als ständige Ausgabe gesehen wird und erst nach Deklaration in der Steuererklärung wirksam wird.

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