ich kannn die nur den rat geben zu wechseln, egal wohin

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ich würde ihn auch darauf ansprechen

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ich habe dir mal einen Paragraphen dazu rausgesucht den du vllt. für dich interpretieren kannst.

Desweiteren denke ich das von einer Dringlichkeit ausgegangen werden kann, da bei einer Ausbildung immer ein Abschluss anstrebenswert ist. Ich weiß nicht inwieweit du vllt. schon eine Übernahme in diesen Betrieb anstrebst bzw. sie dir das angeboten haben. Wenn nicht wird sicher das Ausbildungverhältnis nach bestandener Prüfung beendigt sein. Wobei schließlich der Urlaub auch weg sein sollte ;-)

 

 

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

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