Ich kann dir auf deine Fragen nur die allgemeingültige Anwort "Es kommt drauf an" geben.
Die Versicherung für dein Auto: Wenn du im Januar selbständig warst und dein Auto im Betriebsvermögen hattest, ist die Versichung anteilig ansetzbar. Wenn du die Fahrkosten pauschal ermittelt hast, kannst du sie nicht ansetzen. Bei der nicht selbstständigen Tätigkeit sind sämtliche regelmäßige Kosten mit der Entfernungspauschale abgegolten, einzig Unfallkosten können zusätzlich angegeben werden. Aber: die Haftpflicht von der KFZ-Versicherung sind im Rahmen der Sonderausgaben ansetzbar.
Zinsen für deinen Kredit: Erststudium oder schon das zweite? Muß man ganz genau betrachten.
Welchen "Pauschbetrag"?? Im Steuerrecht gibt es davon mehr als einen.
Die Lohnabrechnungen brauchst du nicht, nur die Lohnsteuerbescheinigung, da steht alles drauf.
Was du zurückbekommst, kann dir hier so aber wirklich keiner sagen. Das ist einfach viel zu individuell. Verheiratet? Kinder? Höhe der gezahlten Lohnsteuer? Höhe der evt. gezahlten Vorauszahlungen? Haushaltsnahe Dienstleistungen? Außergewöhnliche Belastungen? etc.
Wenn dein PC kein Elster kann, kennst du aber vielleicht jemanden, bei dem du das nutzen kannst...
Tut mir leid, dass keine konkreten Antworten möglich sind - vielleicht solltest du dich persönlich an jemanden wenden, der dir helfen kann.