Ich kann dir auf deine Fragen nur die allgemeingültige Anwort "Es kommt drauf an" geben.

Die Versicherung für dein Auto: Wenn du im Januar selbständig warst und dein Auto im Betriebsvermögen hattest, ist die Versichung anteilig ansetzbar. Wenn du die Fahrkosten pauschal ermittelt hast, kannst du sie nicht ansetzen. Bei der nicht selbstständigen Tätigkeit sind sämtliche regelmäßige Kosten mit der Entfernungspauschale abgegolten, einzig Unfallkosten können zusätzlich angegeben werden. Aber: die Haftpflicht von der KFZ-Versicherung sind im Rahmen der Sonderausgaben ansetzbar.

Zinsen für deinen Kredit: Erststudium oder schon das zweite? Muß man ganz genau betrachten.

Welchen "Pauschbetrag"?? Im Steuerrecht gibt es davon mehr als einen.

Die Lohnabrechnungen brauchst du nicht, nur die Lohnsteuerbescheinigung, da steht alles drauf.

Was du zurückbekommst, kann dir hier so aber wirklich keiner sagen. Das ist einfach viel zu individuell. Verheiratet? Kinder? Höhe der gezahlten Lohnsteuer? Höhe der evt. gezahlten Vorauszahlungen? Haushaltsnahe Dienstleistungen? Außergewöhnliche Belastungen? etc.

Wenn dein PC kein Elster kann, kennst du aber vielleicht jemanden, bei dem du das nutzen kannst...

Tut mir leid, dass keine konkreten Antworten möglich sind - vielleicht solltest du dich persönlich an jemanden wenden, der dir helfen kann.

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Jeder erhält eine eigene Steuernummer - jedoch immer erst nach "Anmeldung". Bei Arbeitnehmern erfolt dies quasi durch Abgabe der 1. Steuererklärung. Du brauchst also nur deine ID-Nr. angeben und die Steuererklärung abgeben. Auf dem Steuerbescheid, den du dann irgendwann erhältst, steht deine Steuernummer, die du nächstes Jahr mit angeben solltest. Aber: Die Steuernummer ist vom zuständigen Finanzamt abhängig, heißt, wenn du umziehst, bekommst du wieder eine neue.

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Beantwortung deine Fragen in der gleichen Reihenfolge: Nein, der Minijob ist nicht einkommensteuerpflichtig, also mußt und kannst du diesen auch nicht in deiner Steuererklärung angeben.

Definitiv Vorteile: Du verdienst mit dem Minijob bis zu 400,00 € steuerfrei! Wenn du das versteuern müßtest, würdest du einen ganz schönen Sprung in der Einkommensteuertabelle machen und die steigt progressiv - heißt: je höher dein zu versteuerndes Einkommen desto höher der Prozentsatz der Einkommensteuer.

Nein, die Fahrtkosten kannst du nicht geltend machen - aus vorgenannten Gründen. Wenn Einnahmen steuerfrei sind, können keine Werbungskosten geltend gemacht werden.

Fazit: Wenn deine Fahrkosten so hoch sind, dass diese deine Einnahmen aus dem Minijob komplett auffressen, lohnt sich der Job nicht. Bei allen anderen Varianten, mußt du selber entscheiden, ob sich der Überschuß, denn du mit dem Minijob erwirtschaftest, für dich lohnt. Das Finanzamt interessiert sich für den Minijob und alles was damit zusammenhängt nicht.

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Ingwer ist doch zumindest fürs Getränk gut: Ingwertee

Ansonsten was indisches oder italienisches? Indisches Curry-Huhn oder so? Irish-Stew?

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Ich würde dir ebenfalls raten, beim Ordnungsamt anzurufen.

Der reine Verkauf von privaten Gegenstäden des Alltags sind zwar für jeden erlaubt und unterliegen auch nicht der Einkommen- oder gar Gewerbesteuer, aber der Verkauf von Kuchen und Kaffee eben doch.

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Insofern die Klausel gültig ist (wage ich zu bezweifeln), wäre deine heutige Kündigung erst zum 31.03.2012 wirksam (denn Quartal immer Januar - März, April - Juni, Juli - Septemter und Oktober - Dezember ). Mit der Kündigung hättest du dann noch Zeit bis Ende Dezember 2011.

Du solltest also unbedingt checken bzw. checken lassen, ob die Frist überhaupt rechtens ist!

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Ich habe regelmäßig Nasennebenhöhlenentzündungen. Daher kenne ich dadurch bedingte Schmerzen im Oberkiefer (Kiefernhöhle), aber im Unterkiefer hatte ich noch keine Schmerzen. Würde an deiner Stelle zum Arzt (HNO) gehen, um das abzuklären, der wird dir auch sagen können, ob die Schmerzen tatsächlich von der Erklältung kommen.

Auch Ärzte sind nur Menschen und können sich irren...

Gute Besserung

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Ich würde die Gleichung anders lösen:

zuerst auf beiden Seiten 8 abziehen, danach durch 6 teilen und abschließend 9 addieren. Finde ich einfacher, aber das ist Geschmackssache :o)

6*(x-9)=88

x-9=14,6666

X=23,666

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Bei beiden Elternteilen (unabhängig von der Ehe) wird 1/2 Kindergeld angesetzt - egal wer es tatsächlich erhält. Selbst nach Scheidung verhält es sich entsprechend, da der Unterhaltspflichtige 1/2 des Kindergeldes vom zu zahlenden Unterhalt abzieht.

Entsprechend wird 1/2 erhaltenes Kindergeld mit 1/2 Kinderfreibetrag verglichen.

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Guck mal in deine Haftpflichtversicherung, ob Schäden an Mietsachen mitversichert sind. Falls ja, melde den Schaden deiner Versicherung, die wird dann auch alles weitere klären, ob überhaupt Anspruch besteht etc. Sollte das nicht der Fall sein, hoffe ich wie mein Vorredner für dich, dass du ne Mietrechtschutz hast...

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Wie auch die Vorredner schon sagen: es kommt drauf an!

Ich persönlich habe auch eine 3 Zimmer Wohnung, zahle ca. 500€ Miete + 300€ NK. In den NK sind Fahrstuhl, Stellplatz, Wasser, Heizkosten, Hausmeister, Hausreinigung etc. enthalten. Nur Strom geht noch zusätzlich.

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Die Kosten für die Erstausbildung sind nie als Werbungskosten abziebar. Erst Kosten für eine Zweitausbildung können als Werbungskosten abgezogen werden. Beim Erststudium kommen nur Sonderausgaben in Betracht, die begründen jedoch keinen Verlustvortrag, sondern verpuffen, falls sie höher sind als die Einkünfte.

Nach dem was du schreibst, bedeutet dass für dich, dass du keinen Verlustvortrag bekommst. Um auf der sicheren Seite zu sein, kannst du dich aber an einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein wenden, vielleicht handelt es sich doch nicht um ein Erststudium. Die Abgrenzung zum Erststudium ist nämlich nicht ganz so einfach, wie man sich das immer vorstellt...

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Hallöchen, das Problem mit der Steuer ist, dass es IMMER auf den Einzelfall drauf ankommt. Grundsätzlich ist die von dir genannte Variante aber möglich. Desto höher die Differenz zwischen den Gehältern der Ehegatten ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung. Aber es kommt auch immer auf die persönlichen Verhältnisse an - Werbungskosten wie z.B. Fahrtkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen sowie viele weitere Aspekte sind individuell zu betrachten

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Nimm doch direkt mit dem Verkäufer Kontakt auf.

Aber: warum solltest du per Überweisung zahlen? Paypal ist viel sicherer. Als Käufer bezahlst du auch nichts dafür....

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Tut mir wirklich leid, aber ich kann dir nicht sagen, ob du im nachhinein noch die Anträge ändern kannst.

Versuch es noch mal mit ner neuen Frage, wegen der Änderung ab 01.06., vielleicht hilfts. 

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Elterngeld wird ab Geburt - also bei euch ab Dezember 2010 - gewährt, nicht ab einem selbstgewählten Zeitpunkt. Das heißt, euer Antrag war absolut korrekt.

Aber: die Elterngeldstelle hat auch alles richtig gemacht: während des Bezuges von Mutterschaftsgeld gibt es kein Elterngeld. Tut mir leid.

Evtl. kannst du selber auch noch für 2 weitere Monate Elternzeit beantragen, da würdet ihr dann auch noch Elterngeld bekommen. Ich weiß allerdings nicht, ob man(n) das nicht schon vor Geburt beantragen muß...

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Hallöchen,

nach den von dir genannten Angaben, müßte dein festes Arbeitsverhältnis nach Steuerklasse 1 (ledig, keine Kinder) abgerechnet werden.

 

Der Mini-Job auf 400€-Basis ist steuerfrei, es muß also keine Steuerkarte vorgelegt werden.

Aber Achtung: sobald du einmal über die 400€ im Monat kommst, wird das gesamte Einkommen aus diesem Job steuerpflichtig und muß mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden. Außerdem kommen dann auch noch die Sozialversicherungsbeiträge hinzu. Hätte also zur Folge, dass kaum noch was von dem Gehalt übrig bleibt.

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Da ich selber sehr optimistisch bin und gerne positives für mich aus allem rausziehe: Ja!

Vielleicht etwas abstrakt, aber z.B. macht dir generell nur jemand einen Vorwurf, der dich mag. Jemand der dich nicht mag, läßt dich einfach weitermachen, auch wenn er dein Verhalten nicht gut findet.

Und: dir macht normalerweise auch nur jemand einen Vorwurf, der glaubt, du kannst es besser!

Außerdem können wir durch Vorwürfe sehr viel lernen und neue Seiten an uns entdecken - natürlich funktioniert das nur dann, wenn man diese Kritik anhört und auch darüber nachdenkt. Viele Menschen tun aber genau das nicht, sondern fühlen sich angegriffen.

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Wir haben unseren Eltern einen Kranz (für die Tür) gebunden. Für mich gehört das zu allen besonderen Hochzeitstagen dazu. Außerdem hat man gleich noch mal zwei Feiern mehr -beim Ansingen und beim Absingen!

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