Klar, grundsätzlich darf er das. Die Frage ist ob das zielführend für seinen Job ist und ob er das privat und anonym macht, oder ob er es vor seinen Patienten bzw. öffentlich macht. Dann hätte er wohl den falschen Job.

Genaue Gesprächsinhalte darf er natürlich niemandem mitteilen. Da hat er auch eine Schweigepflicht.

...zur Antwort