Hallo,
jedes Bundesland regelt die Menge, die man bei sich tragen darf anders. Die nennt sich Eigenbedarf. Grundsätzlich ist das Mitführen/der Besitz von Cannabis strafbar, aber die Behörden vor Ort haben die Möglichkeit bei einer geringen Menge von der Strafanzeige abzusehen. Im Saarland liegt diese Menge bei 6Gramm. Ich persönlich würde dir empfehlen diese Grenze nicht auszureizen, da man nie weiss ob die jeweiligen Beamten von dieser Eigenbedarfsregelung überhaupt Gebrauch machen. Nochmal in Kurzform, Besitz, Kauf und Konsum ist grundsätzlich nicht straffrei, aber die Beamten vor Ort haben die Möglichkeit von einer Strafanzeige abzusehen, wegen Eigenbedarfsmenge (Saarland 6gr). Hoffe ich konnte dir weiterhelfen auch wenn ich dir schwer empfehle den Mist komplett sein zu lassen. Wenn du zwischendurch ne Dröhnung brauchst, geh zu nem Metalkonzert, des hat den selben Effekt...