war selbst vermieterin und ALLES was an den wohnungen gemacht wird muss in einem geeigneten zeitraum bekannt gegeben werden,d.h. mindestens 2 wochen vor baubeginn muss das ganze haus schriftlich informiert werden, damit die mieter für die die baumaßnahmen einen einschnitt in ihre privatsphäre bedeutet einspruch einlegen können. umbaumaßnahmen um das mietobjekt aufzuwerten müssen auch dann mind. 2 wochen vorher angekündigt werden, wenn damit zu rechnen ist das der mieter zu hause sein wird.
ob du dann deine wohnung behalten darfst weil ja das arbeitsamt auch immer auf die qm sieht musst du dort direkt abklären.