Die UG und das Musterprotokoll sind nicht für jede Unternehmensgründung geeignet. Die UG bietet sich insbesondere für Holding- und vermögensverwaltende Gesellschaften an. Das Musterprotokoll empfiehlt sich nur, wenn es lediglich einen geschäftsführenden Gesellschafter gibt und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer aufgenommen werden sollen.
Schau mal in folgendem Ratgeber nach für weitere Infos: https://notar-thelen.de/ratgeber/ug-grueden-musterprotokoll/