Jemand ne Ahnung ?

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Bin mal gespannt, wie hier die "Loesung" gefunden wird. Ist schon ziemlich aergerlich, wenn man nicht sehen kann wer ON ist.

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Danke.

Eine Obduktion ist nicht mehr moeglich ( Feuerbestattung).

Die Operationen die gemacht werden mussten, resultierten sich wegen dem langen liegen. Der Bruch der Wirbelsaeule (Querschnitt) haette Sie ueberlebt. Doch wie gesagt wegen der Lagerung e.c.t. hat Sie die offenen Wunden bekommen, die ja eigentlich nicht direkt mit dem Unfall zutun gehabt haben. Wie so oft im KH, hat auch meine Mutter sich im KH Infekte geholt. Falsches Lagern / schlechte Verheilung der Wunden waren auch ausschlaggebend.

Da ich mich momentan mit der Versicherung "rumschlagen" muss, ob der Tod nun "unfallbedingt" gewesen ist, frage ich hier nach.

P.S. Im Totenschein ( erster Teil) wurde natuerlicher Tod angegeben, und nicht Tod durch Unfall

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Mit meinen RA bin ich schon zufrieden.

Er schrieb mir nur Heute per Mail, dass ich aus juristischer Sicht dann ggfs. das Angebot der Versicherung ablehnen wuerde. Zu mehr sind Wir noch nicht gekommen, da er nachher Feierabend hatte. Und ich wollte mich hier nurmal "Vorabinfo" einholen, da mich das schon beschaeftigt.

Da sich der "Rechtsschreit" in einem mittleren 5 stelligen Betrag befindet, stelle ich mir die Frage, ob es nach einer "Ausschlagung" meinerseits soweit kommen "koennte", dass im schlechtesten Fall evtl. vor Gericht dann fuer mich viel weniger bei rauskommen "koennte".

Da sich die ganze "Geschichte" in den Niederlanden abspielt, spielen auch hier noch anderen Faktoren eine andere Rolle. 


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Danke.

Ich muss noch hinzufuegen, dass ich seid 3 Jahren mit meinem Rechtsanwalt wegen dieser Sache "beschaeftigt" bin. Letzte Woche kam es jetzt zu einem "letzten" Gespraech (Mein RA / gegnerische Versicherung / ICH).

Wie gesagt, der Betrag ist mir zu niedrig angesetzt, den mir die geg. Vers. auszahlen will.

Jetzt stehe ich davor, denen ein Gegenangebot zu machen.

Meine Frage besteht darin, was vor moeglichkeiten die geg. Vers. dann hat.

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Vielen Dank fuer Eure Antworten.

§622 BGB

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Da die Kuendigung am 23.02.2015 geschrieben worden ist, wuerde somit der 23.03.2015 (vier Wochen spaeter) rechtskraeftig werden. Aber im Gesetz steht zum 15. oder Monatsende. Ist somit die Kuendigung "unwirksam" ?

Was die Urlaubstage betrifft.

Wahrscheinlich wurde der komplette Jahresanspruch fuer 2015 schon berechnet. Aus dem Jahr 2014 waren noch 12,5 uebrig. Fuer 2015 wuerden dann noch Jan-Maerz dazukommen.

Im Vertrag steht, dass Ihr 30 Werktage Urlaub pro Jahr zustehen. Jedoch sind auf der Abrechnung 24 Tage (2015) "reserviert". Kommt das daher, dass Sie 5,5 Std pro Werktag arbeitet?

Vielen Dank fuer weitere Hilfen.

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Waere schoen, wenn hier sich noch jemand melden wuerde.

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Hast Du mal den Netzstecker fuer mind 1 Minute aus dem Geraet gezogen ?

Telekom ?

Was gibt eine Analyse ueber die 192.168.2.1 her ?

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Danke fuer Eure Antworten.

Ich habe vor 3 Wochen schon einen Rechtsanwalt aufgesucht & Ihn beauftragt mich zu vertreten. Kann ich dann noch rueckwirkend Rechtsbeihilfe beim Amtsgericht fuer meine Mutter beantragen ?

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Danke fuer Eure Antworten.

Ich habe vor 3 Wochen schon einen Rechtsanwalt aufgesucht & Ihn beauftragt mich zu vertreten. Kann ich dann noch rueckwirkend Rechtsbeihilfe beim Amtsgericht fuer meine Mutter beantragen ?

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Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invalitaetsleistung sowie die Unfall Rente innerhalb eines Jahres nach dem Unfall insgesammt nur bis zur Hoehe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.....laut AGB.

Damit hat sich das wohl schon erledigt, da ja keine Todesfallsumme eingetragen worden ist. Das heisst, jetzt ein JAhr warten.

Damit erledigt sich wohl ein Rechtsanwalt, oder?

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