Haushalte besuchen und Eltern helfen und in Erziehungsfragen unterstützen nennt sich Erziehungsbeistand oder Familienhelfer und wird von Trägern wie dem ASB o.ä. geleistet. Auftraggeber ist das Jugendamt, das zum größten Teil aber die Familienhilfe "nur" genehmigt, finanziert und deren Verlauf/Erfolg überprüft. Ich arbeite als Dipl.Pädagoge (Uni)an der Front, also direkt in den Familien und im Kollegenkreis sind viele Sozialpädagogen (FH). Ich weiß es nicht, würde aber sagen, dass diese Studiengänge auch für den Fachbereich Familienhilfe im JA erforderlich sind.

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Ich begleite einen Asperger Autisten in der 3.Klasse Grundschule. Habe oft mit mir gehadert ob er beispielsweise nicht selbst seinen Schulranzen tragen, Müdigkeit akzeptieren, Gesprächsregeln in der Schule einhalten sollte und auf Schulkameraden Rücksicht nehmen könnte, etc... Aber ich habe rein intuitiv schon recht schnell die Haltung eingenommen: Geh deinen Weg, ich begleite dich und werde dir so gut ich kann, sämtliche Steine aus dem Weg räumen. Das habe ich so irgendwo mal gelesen, nachdem ich dem Jungen bereits oft mit Erfolg auf dieser Grundlage begegnet bin. Tja, was soll ich sagen, .. ich bin dankbar für diese Aufgabe und weiß welche Verantwortung und welche Chance ich habe, den Lebensweg für diesen speziellen jungen Mann zu ebnen! Ganz allgemein denke ich, wer wo wie und was macht, sei mal dahin gestellt. Wer aber in diesem Metier die Möglichkeit hat auch nur einen Hauch von Verständnis und Einsicht bei anderen Beteiligten säen zu können, wird selten direkt ein Dankeschön bekommen, leistet für die Identitätsentwicklung aber einen Löwenanteil!!

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Ja Bravo. Wo willst denn mit nem Fallschirm hinspringen? In die Turbinen? Wenn ein Linienflieger über einer Großstadt abstürzt kannst dich wohl kaum mit nem Base-Jump aus dem Cockpit retten!

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Soweit ich weiß sind sämtliche Gutachten oder Berichte von Ämtern, Ärzten, etc. Eigentum des Betroffenen. Du solltest also ohne größeren Widerstand deine Dokumente beim Amt einfordern können, vielleicht sogar einfach formlos per Post. Überleg dir genau was du willst, formuliere es höflich aber bestimmt und schicke es per Einschreiben am besten an deinen Sachbearbeiter. Vor allem wenn ohne Gutachten dein Recht auf Widerruf behindert wird. Irgendwo haben alle Befugnisse ihre Grenzen, selbst beim AA. ;) Viel Erfolg!

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Ich bekomme als Dipl.Pädagoge für die Schulbegleitung eines Grundschülers mit Asperger Autismus 13€/h. Also ohne pädagogische Ausbildung kann man sich da nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen. Da frag ich mich welche Qualifikation diese Integrationshilfe denn bietet um 9€ als zu wenig einzustufen!

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Das ist wirklich nicht einfach. Das Jugendamt entscheidet ja auch nach Zuständigkeitsbereichen. Normalerweise bleibt man dort "greifbar" wo der Fall bekannt geworden ist. Wünsche kannst du immer äußern, ob sie halt in dem Fall berücksichtigt werden ist ne andere Frage. Wünsche dir alles Gute und steck bloß nicht den Kopf in den Sand, egal wie entschieden wird!

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Ich stell mal deine Probleme zu Hause nicht in Frage. Aber eine eigene Wohnung zu haben, ohne Betreuung durch zumindest einen Erziehungsbeistand vom Jugendamt kann ich mir nicht vorstellen. Soweit ich weiß ist der Lauf der Dinge folgender: familiäre Probleme - Jugendamt - Familiengericht - Pflegefamilie - Erziehungshilfe - nächste Pflegefamilie - nächste Pflegefamilie... und das muss alles so schlecht laufen, dass am Ende hauptsächlich noch ein Dach überm Kopf für dich gesucht wird, damit du nicht auf der Straße schlafen musst. Versuch dich mit deinen Eltern zu arrangieren, zur Not nimm Beratungsgespräche in Anspruch und wenn alles nichts hilft und du zu Hause den Bach runter gehst, dann erst such den Weg übers Jugendamt. Denn der ist auch kein Zuckerschlecken, soviel steht fest.

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Hallo Sassy. Mit Auflagen kenne ich mich nicht aus, kann auch sein, dass diese von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Ich nehme an, dass es Vorschriften gibt wenn du "Nanny" gewerblich oder beruflich werden willst. Zumindest unterliegt diese Tätigkeit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Falls du eine entsprechende Ausbildung zur Erzieherin, Kinderpflegerin o.ä. hast, würde ich dir raten direkt beim zuständigen Jugendamt anzurufen und nach Informationen zu fragen. Falls du den "Quereinstieg", also ohne pädagogische Qualifizierung wagen willst, wirst du wahrscheinlich ohne entsprechenden Lehrgang oder Ausbildung nicht sehr weit kommen. Ich hoffe dir wenigstens ein bisschen weitergeholfen zu haben. Alles Gute und viele Grüße!

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