Nun beantworte ich mir die Frage doch selbst...
Der erwartete Verbrauch wird für ein Jahr im Voraus berechnet. Bei jährlicher Zahlung werden die Kosten für ein Jahr im Voraus gezahlt. Alternativ dazu sind Abschlagszahlungen monatlich nach Leistungserbringung fällig (BGB § 632a). Bei der monatlichen Zahlung handelt es sich um Teilzahlungen nach einer Teilleistungserbringung.