da hast du echt blödsinn geschrieben. überlege lieber mal ob nicht die kathode und anode eine rolle spielen .... da wandern nämlich elektronen und positive ionen lieber hin. und die protonen lass mal lieber im atomkern. da wollen (und können) die nämlich gar nicht raus.
warum willst du denn unbedingt 14 megapixel. mit einem schlechten objektiv ist das nix wert. lieber weniger pixel und dafür ein gutes objektiv!
ich vermute mal, dass durch die schnelle elektrische bewegung die putzleistung einer kleinen bürste gleich groß ist wie die einer größeren aber manuell bewegten bürste. die reinigungsleistung sollte proportional zu fläche und geschwindigkeit sein. wenn die geschwindigkeit größer ist, kann die fläche kleiner werden.
Für eine Adoption gelten folgende unabdingbaren Voraussetzungen:
Nur ein Ehepaar kann ein Kind gemeinschaftlich annehmen. Dass die Ehe bislang kinderlos geblieben ist, ist seit 1977 nicht mehr erforderlich. Eine gemeinschaftliche Annahme eines Kindes durch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft aber auch durch gleichgeschlechtliche Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft ist ausdrücklich vom Gesetz ausgeschlossen. Ausnahme: Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten aus einer früheren Beziehung allein annehmen. Das Kind wird dann hierdurch zum gemeinschaftlichen Kind.
Einer der Ehegatten muss wenigstens fünfundzwanzig Jahre alt, der andere mindestens einundzwanzig Jahre alt sein.
Unverheiratete können ein Kind nur allein annehmen. Allerdings wird in diesen Fällen die Frage nach dem Eltern-Kind-Verhältnis und dem Wohl des Kindes besonders kritisch geprüft werden, denn erklärtes Ziel des Gesetzes ist, dass das Kind in einer "intakten Familie" aufwächst.
Die leiblichen Eltern des Kindes - gleich ob verheiratet oder nicht - müssen beide zustimmen. Die Zustimmungserklärung kann erst abgegeben werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist (Ausnahme: Der nicht eheliche Vater kann seine Zustimmung bereits vor der Geburt erklären). Sie ist mit Eingang bei dem Vormundschaftsgericht unwiderruflich. Sie kann nicht unter der Bedingung abgegeben werden, dass das Kind zu einer ganz bestimmten Adoptionsfamilie kommt.
Ferner bedarf es der Einwilligung des Kindes. Für Kinder unter vierzehn Jahren gibt der gesetzliche Vertreter (Vormund) die Erklärung ab. Ist das Kind vierzehn Jahre alt oder älter müssen es selbst und der Vormund einwilligen.
Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht erlaubt Erwachsenen nur eine Staatsbürgerschaft zu haben. Selbst Kinder, die eine doppelte hatten, müssen eine abgeben, sobald sie volljährig werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn es unzumutbar/unmöglich ist, die zweite abzulegen. demzufolge kann ich mir nicht vorstellen, dass du die amerikanische zusätzlich zur deutschen haben/bekommen könntest.
alle nötigen informationen lassen sich (auch in russischer sprache) hier nachlesen: http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/Visabestimmungenhbs.html
nimm eine kreditkarte mit und hebe das geld vom geldautomaten ab. kostet zwar eine gebühr (ich glaube 10 euro), aber ist sicherer, also viel bargeld mitzunehmen. travellers checks sind ok, kosten aber auch einiges. geldwechsel immer in wechselstuben - da bekommst du die besten kurse. nicht in der bank.
genau kenne ich die gebühren nicht ... aber es ist mit 70-80 cent pro sms zu rechnen. als ich das letzte mal mit meinem vodafone handy drüben war (und ich habe einen professional firmen-tarif), musste ich trotz rabatt 3,40 EUR pro Minute zahlen. also vorsicht!
ehrliche antwort geben ist das beste. anschließend an die beantwortung des bogens gibt es eh noch jede menge gespräche und besuche des jugendamts. da kann und sollte man sich nicht verstellen. das jugendamt nimmt einen prüfauftrag (wohl des/der kindes/kinder) wahr - und das sehr ernst. das ist gut so, damit später keine ernüchterung, überforderungssituation oder gar ablehnung des zu adoptierenden kindes einstellt.
also: einfach mal insich gehen, zeit nehmen und ehrlich antworten. das ist das beste
in tübingen gibt es auch ziemlich viele
das konsulat am wohnort ist zuständig. wenn dein ständiger wohnort in der schweiz ist, kannst du das visum auch dort beantragen
ein visum bekommen ausländer zur einreise. da du aber für die russen kein ausländer bist, bekommst du auch kein visum. mit beiden staatsbürgerscahften brauchst du auch kein visum, sondern nur beide pässe.
du musst dazu zum notar gehen und den antrag auf adoption notariell verfassen lassen. das hat bei uns so 200 euro gekostet. der rest ist kostenlos.
moskau muss man mal gesehen haben. flugticket kaufen, hotel buchen und den rest per metro oder bus ... dann erlebt man am meisten.
ansonsten ist sibirien sehr schön. ich war in novosibirsk (nicht emfpehlenswert) und von dort aus mit der transsib nach irkutsk (sehr schön). am baikal see kann man jede menge erleben ... tolle natur. die alte trasse der transsib entlangwandern oder per zug(3x die woche). in die taiga hinein etc.
Auch schön ist sakhalin. die insel ist erst seit kurzem überhaupt zum für touristen frei gegeben und man ist dort so ziemlich alleine. es gibt ne bahnlinie richtung norden und den rest kann man per bus machen. aber dann muss man gewillt sein, mit dem zelt zu reisen.
generell gilt: moskau und die anderen großen städte geben nicht das wahre bild russlands wieder. dazu muss man raus aufs land. dann versteht man die menschen und wie russland tickt
als kind russischer eltern musst du einfach in russland zu einer behörde namens zufms gehen und die russische staatsbürgerschaft beantragen. dazu musst du die deutsche nicht aufgeben - mit meinen kindern habe ich das auch gemacht (ich deutscher, meine frau russin). allerdings mit 18, spätestens mit 21 musst du eine von beiden wieder aufgeben. das kostet in russland einige hundert euro. wie die beantragung der staatsbürgerschaft über das konsulat läuft, weiß ich nicht.
sollten deine eltern aber keine russen sein und auch zum zeitpunkt deiner geburt ncith waren, wird es schwierig bzw unmöglihc.
die frage ist halt, ob sich wegen 2 jahren doppelter staatsbürgerschaft der aufwand lohnt ... aber das beantwortetst du selbst.
mit sverweis kann der index ein beliebiger ausdruck sein ... also auch strings. bei index kann man nur auf zellen per integer verweisen
Russian Orthodox 15-20%, Muslim 10-15%, other Christian 2% (2006 est.)
natürlich sollte man es dem kind sagen. aber im gegensatz zu den hier genannten antworten, würde ich es dem kind so früh wie möglich sagen. warum warten? dann fragt sich das kind nur, was man sonst noch zu verheimlichen hat.
ich übrigen raten alle psychologen und adoptions-fachkräfte dazu, es dem kind von anfang an zu sagen, dass es adoptiert wurde. es ist ja nichts negatives! und die nennung der leiblichen eltern gehört dazu - sofern man die überhaupt kennt.
stell doch deine frage spezifischer - was genau willst du wissen?
und rechtschreibung ist eine zier ;-)
welche strecke? die gesamten 7600km?