Hallo, ja das kann ab und zu mal sein, nennt sich dann Extrasystolen. Ist in erster Linie nichts schlimmes und kann jeder haben. Wenn dein Arzt sagt, dass dein EKG völlig okay ist, kannst du da ruhig drauf vertrauen.

Sollten diese Extrasystolen regelhaft auftreten kann man natürlich nochmal zum Hausarzt gehen. Ist aber meist völlig physiologisch.

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Die Hürde in den Beamtenstatus erhoben zu werden und eine amtsärztliche Untersuchung zu überstehen ist nicht gerade niedrig. Prinzipiell kann man jedoch nichts pauschalisieren. Es kommt ganz auf das Bundesland, den Amtsarzt und die Regularien an.

Wirklich herausfinden wirst du es erst, wenn du offiziell bei der Polizei, bspw. bei einer Werbe- und Einstellungsstelle oder eben einem Amts- / Polizeiärztlichen Dienst anfragst.

Fragen kostet nichts und erst dann wirst du wirklich Gewissheit haben.

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Also, dein BMI - also Body Mass Index liegt bei 28.
In deinem Alter sind 21-26 normal. Das Liegt für deine Altersgruppe also leicht über dem Normalbereich.
Insgesamt überhaupt nicht schlimm. Mit einer gesunden und ausgewogenen Ernährung und regelmäßiger Bewegung kannst du dein Gewicht langfristig reduzieren.
Aber nochmal ... überhaupt nicht schlimm solange du dich selber wohl fühlst.

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Hallo Mebus770,

ja, dieser Blutdruck ist zu niedrig. Der „normale“ Blutdruck bei einem Jungen in deinem Alter sollte je nach Literatur so bei 110/65 mm/Hg liegen.

ein niedriger Blutdruck kann ganz verschiedene Gründe haben. Von Hormonen über Blutarmut bis hin zu Organschädigungen. Das ist aber schon wirklich Schwarzmalerei.

Meist ist es keine große Sache. Achte darauf, dass du ausreichend isst und trinkst.

Sollte dir nochmal schwindelig werden Bzw. Schwarz vor Augen hilft es, wenn du dich für kurze Zeit einmal auf den Boden legst und ein wenig die Beine anhebst, also irgendwo drauf ablegst.

du solltest das ganze aber trotz alle dem definitiv mal mit deinem Hausarzt besprechen, damit man mal auf Ursachenforschung gehen kann.

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Hallo, das können tatsächlich Anzeichen einer Angina bzw. auch einer sogenannten Monozyten-Angina / Mononukleose, also eines pfeiffischen Drüsenfiebers sein.

Dies ist aber kein akut lebensbedrohlicher Zustand, sodass eine Einweisung in die Notaufnahme nötig wäre. Diese ist für so etwas auch nicht gedacht und Sie würden vermutlich ziemlich lange warten müssen, da in gut strukturierten Notaufnahmen eine sogenannte Triage, also eine Ersteinschätzung vorgenommen wird, damit dringende Patienten (wie bspw. ein Herzinfarkt) zuerst behandelt werden.

Bei starken Schmerzen können Sie im Zweifel auch gut eine Schmerztablette nehmen wie bspw. Ibuprofen oder Diclofenac.

Dann schlafen gehen und morgen früh zu Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik, sprich Blutentnahme etc.

Bevor man mit solchen Sachen in die Notaufnahme fährt kann man sich auch sehr gut an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Dieser ist unter der Nummer 116117 erreichbar.

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„Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn 1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann, [und] 2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.“

Mit dieser erstaunlich unscharfen Formulierung hat der Gesetzgeber eine grundsätzliche Verordnungsfähigkeit für Cannabis im Krankheitsfall einschließlich Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen geschaffen, ohne konkrete Krankheiten zu benennen. Allerdings darf Cannabis nur dann verordnet werden, wenn keine andere wirksame Standardtherapie verfügbar ist 2 oder Wirkung und Nebenwirkung in einem am Wohl des Erkrankten orientierten sinnvollen Verhältnis stehen. Nicht zuletzt muss die Cannabis-Therapie erwarten lassen, dass sie positive Effekte auf den Krankheitsverlauf, zumindest aber die Kernsymptomatik hat.

Aus Sicht des ADHS Deutschland e.V. sind diese Kriterien für die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) klar zu verneinen, da in ihrem Fall eine wirksame Standardtherapie besteht, die Nebenwirkungen des Cannabis auf die kognitive Leistungsfähigkeit in keinem gesunden Verhältnis zur Wirkung auf die Kernsymptomatik der ADHS stehen und daher im Allgemeinen nicht von einer „Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf“ ausgegangen werden kann. 

Mit anderen Worten erstmal Nein bzw. keinen generellen Anspruch darauf. ;)

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