Hallo,
Ich Arbeite seit 3 1/2 Monaten in einer Ergotherapeutischen Praxis und habe nun meinen Vertrag gekündigt, Meine mir zustehenden Urlaubstage will die chefin nun mit entstandenen Minusstunden verrechnen. Diese Minusstunden resultieren unter anderem daraus, das von mir Termine für bestimmte Patienten, bzw, für eine Gruppe die aber im nachhinein nie entstanden ist oder auch ein einarbeitungstermin von seiten der cheffin, der zwar bei der berechnung der Wochenstunden berücksichtigt wurde, aber auch hier nur 1 mal in der gesammten Zeit eingehalten wurde.. weiterhin durch Krankheitsbedingte ausfälle von Patienten. Im Vertrag selber steht nur,
Arbeitsentgelt
1. Die Arbeitnehmerin erhäIt ein monatliches Bruttogehalt von EUR 1570,- das zwölfrnal
im Jahr zur Auszahlung kommt.
2. Für Hausbesuche, die von der Arbeitnehmerin mit dem eigenen PKW durchgefrbrt
werden, werden pro gefahrenem km 0-30 EUR gezahlt-
3. Eine Abtretung / Verpftindung des Arbeitsentgeltes ist nur mit vorheriger Zustimmung
der Arbeitgeberin zulässig.
4. Zahlungen von Gratifikationen, Zuschüsser, Prämien u. ä. Zuwendungen liegen im
freien Ermessen der Arbeitgeberin und betränden keinen Rechtsanspruch für die
Zukunft, weder dem Grundi noch der Höhe nach" auch wenn die Zahlungen wiederholt
ohne ausdrtüklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgen.
S. Die überweisung des Gesamtgehaltes/-lohnes auf das von der Arbetimehmerin
angegebene Konto erfolgt jeweils am Monatsende'
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Arbeitszeit
1. Die wöchentliche Arbeitszeit betägt 30 Stunden, welche auf fünf Tage /Woche aufgeteilt
wird
2. Die Arbeitszeit wird entsprechend den betrieblichen Erfordernissen der Arbeitgeberin
festgelegt. Notwendige Mehrarbeit, die von der Vorgesetzten angeordnet wird, ist von der
Arbeitnehmerin zu leisten.
Wie sieht die Rechtslage aus?