hallo,
ich habe früher viel mist bock verzapft und wurde mit 16,17 Jahren beim Fahrrad Diebstahl
erwischt... nach dem Prozess habe ich paar sozial stunden bekommen.
mir wurde gesagt das kein Eintrag im Führungszeugnis gemacht wird weil ich da noch minderjährig war.
so nun war ich gestern in schleswig bei meinem ersten termin, habe dort verschiedene bögen bekommen und war zuhause dabei die zu bearbeiten als mir dieser teil auf viel
Sind Sie in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden, insbesondere wegen einer Straftat nach §§ 86, 86 a, 125, 125 a,
127, 129, 129 a, 130, 131, 223 ff, 227 StGB? (siehe Erläuterungsblatt G 31)
Nein Ja (Bei der Beantwortung der Frage mit „Ja“ wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister -
§ 41 Bundeszentralregistergesetz - eingeholt ggf. Akteneinsicht in Ihre Strafakte genommen.)
muss ich nun angeben das ich früher nun mist gebaut habe bin mittlerweile 18 und würde den weg des Fallschirmjägers anstreben, sie ungerne wissen lassen was damals vorgefallen ist
danke im voraus
MFG alex