Man kann sich die entsprechenden Antragsformulare herunterladen muß aber selbst erscheinen oder jemanden bevollmächtigen.Ein ganz bestimmtes Formular ,Anlage 2a,ist nur vom jeweiligen Versicherten zu unterschreiben.Dies bezieht sich auf die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.Die Personenstandsdaten müssen bei der Antragstellung geprüft und bestätigt werden,die Unterschrift des Versicherten wird verglichen usw.

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Ich antworte weiter.Ist nun die Rente für den Monat 08 bereits auf dem Konto, wird sie entweder mit dem Sterbevierteljahr bei der Witwen oder Witwerrente verrechnet oder wenn Witwe oder Witwer nicht vorhanden sind, zurückgefordert.Alles andere ist Unsinn.Tageweise werden nur Kranken und Pflegeversicherung bei der Hinterbliebenerente verrechnet und dies im Sterbevierteljahr.

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Egal wer die Rente zahlt,sie endet mit dem Todesmonat.Es wird nicht zurückgerechnet.Stirbt der Rentner am 01.08.2010 steht ihm die volle Rente für den Monat 08 zu.Bei sogenannten Bestandsrentnern,welche 2004 schon Rente erhielten,wird die Rente im Voraus gezahlt.D.h.am Monatsende für den Folgemonat.Stirbt nun,der Rentner am 30.07.2010,ist die Rente fur den Monat 08 schonauf dem Konto

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Man zahlt nur in die gesetzliche Rentenvers.ein wenn man sich die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente erhalten möchte oder wenn noch wenige rentenrechtliche Zeiten für einen Rentenanspruch benötigt.Wartezeiterfüllung.Für die Anwartschaftserhaltung müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein z.B. 5 Jahre Pflichtbeiträge bis 1984 usw.Daraus ergibt sich schon dass das nur für ältere Jahrgänge zutrifft.Bitte aber nur für diesen Sachverhalt den Rentenversicherungsträger in die eigenen Unterlagen sehen lassen!Ansonsten sage ich es kann niemand genau sagen wieviel Rente wer irgendwann einmal bekommt.Wer sich das traut alle Achtung!!! Lege 30 Jahre Dein Geld seriös privat an,es lohnt sicher mehr.

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Zum besseren Verständnis:Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird stets aus der individuellen Versicherungsbiografie des Versicherten errechnet.Diese zu verallgemeinern ist falsch.Jeder bekommt nur aus den eingezahlten Bruttobeträgen eine Rente errechnet.Hinzu kommen noch individuelle rentenrechtliche Zeiten.Alles zusammen macht die Rente aus.Es werden zwar statistische Durchschnittsrenten Ost und West genannt,diese kann man aber nicht einfordern!

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Wenn die BG sich weigert den Tod als Folge der Berufskrankheit anzuerkennen,muß zunächst aus der vollen Rente des Verstorbenen von der gesetzlichen Rentenversicherung das Sterbevierteljahr gezahlt werden.3 volle Monatsrenten.Ist dies nicht geschehen,bei jedem Versicherungsträger sofort Widerspruch einlegen.Fristen beachten! In jeder Dienststelle der Deutschen Rentrenversicherung ist man verpflichtet den Widerspruch kostenlos aufzunehmen!Sollten die Widersprüche abgelehnt werden,ist es möglich 2mal-kostenlos und ohne Anwalt!!!!!! beim Sozialgericht zu klagen.

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