du hast sie ja wohl aufgefordert, dir deine sachen auszuhändigen?? und du hast ihr die sachen auch nicht geschenkt?? im großen und ganzen ist es so, das sie dinge, die nicht ihr gehören, natürlich dem eigentümer auf verlangen herausgeben muss, denn sonst ist es tatsächlich ne unterschlagung, was wiederum eine straftat ist, die du sehr wohl bei der polizei anzeigen kannst. diebstahl ist in dem fall ja ausgeshclossen, das sie die dinge ja nicht gegen deinen willen sich angeeignet hat, du hast sie ihr ja anvertraut. und deswegen, ja, es ist unterschkagung. eine anzeige könnte sie vieleicht dazu bewegen, die dinge an dich auszuhändigen, damit sie sich weiteren ärger erspart.
wenn das passiert, sollte man erstmal soweiso bei der wahrheit bleiben. denn die wahrheit werden die eh rauskriegen. man sollte die polizei rufen und sagen, was passiert ist, die werden dann schon kommen und die ermittlungen aufmnehmen. die werden natürlich erstmal skeptsich reeageiren, aber es wird sich ja zeigen, ob das wirklich eine notwehrsituation war oder nicht. allerdings werden die ermittlunge nicht nach zwei tagen rum sein, das wird schion ne weile dauern. allerdings sollte man sich immer im klaren sein, was überhaupt notwehr und ihre vorraussetzungen sind...wenn nämlich die tatbestandsmerkmale der notwehr nicht erfüllt sind, ist es auch keine notwehr, und somit kan man sich dann darauf auch nicht berufen.
die kriminalpolizei gehört zur "normalen" polizei, das LKA ist zwar auch ne Polizei, aber eine die für sich gestellt ist. das LKA gehört zwar zu den polizeibehörden, ist aber die oberste landesbehörde und ist praktissch das bindegleid für die jeweiligen landespolizeien zum BKA.
nein, steht es nicht. im führungszeugniss stehe nur verurteilungen. und da du ja nicht in einem verfahren angeklagt worden bist und du in einem prozeß verurteilt wurdest, steht das auch nicht im FZ. kannst also wieder beruhigt schlafen
erstmal kommt es drauf an, um welchen unterhalt es denn geht. um den kindesunterhalt, den dein vater zwar an deine mutter zu zahlen hat, der aber für dich gedacht ist, solange du noch nicht selber geld verdienst. den kann sie nämlich nicht ablehnen, der ist für dich uns teht dir zu. den muss sie also nehmen, den veerwaltet sie nur für dich sozusagen. wenn es um den unterhlat für deine muttter geht, dann sollte sie, solange sie nicht arbeiten geht, den unterhalt auf alle fälle annehmen, der steht ihr ja rechtlich zu. und wenn sie arbeiten geht, aber zuwenig verdient, um den gewohnten lebensstandard zu erhalten, dann steht ihr mindestens auch ein teil unterhalt zu. aber wieso überlegt sie das überhaupt?? wo sieht sie denn die probleme??
müssen musst du gar nichts. und die polizei kann dich dazu gar nicht zwoingen. klar, die wollen was von dir wissend, damit sie den typ kriegen. aber so rüpelhaft solte man das, wie die das gemacht haben, nicht tun. vor allem nicht bei opfern, die unter schock stehen. lieber ein paar tage warten im schlimmsten fall. aber nicht zwingen.
mobbing ist das erstmal nicht, denn mobbing ist eine art psychische körperverletzung und muss über einen längeren zeitraum passieren. das ist ja , so wie du das schreibst, nicht der fall. aber beleidigung liegt hier schon vor, und das ist immer noch eine straftat. die wird aber nur verfolgt, wenn das mit einem strafantrag auch beantragt wird. nur eine anzeige alleine reicht da nicht. ob also ermittelt wird, hängt davon ab, ob die ex auch bei der polizei einen strafantrag gestgellt hat. wenn nicht, passiert nichts. wenn ja, wird die polizei ermitteln, was dann passiert, also ob deine freundin bestraft wire oder nicht, hängt dann davon ab, ob sich das alles für die staatsanwaltschaft lohnt. wenn ja, wird am schluss immer noch der richter entscheiden, ob sie bestraft wird oder nicht. wie gesafgt, für beleidigung. mobbing liegt hier nicht vor
jeder kann eine anzeige stellen, denn eine anzeige ist ja nur eine mitteilung an die polizei, das was passiert ist, und solange du nicht als opfer oder zeuge vernommen werden musst, kann es schon sein, das du nix mitbekommst. die anzeige können ja nicht nur deine eltern stellen, jeder heisst in dem fall auch jeder
das ist nicht so einfach, wie du das denkst. fakt ist ja, das du ja einen positiven thc gehalt hattest, also nachweislich btm konsumiert hast. aber wie willst du drogen konsumieren, ohne sie auch zu besitzen?? es gibt nur eine möglichkiet, btm zu konsumieren, ohne sie zu besitzen, und das diese eine möglichkeit gerade bei dir in der situation der fall wäre, ist fast ausgeschlossen aus der sicht der beamten. und von daher ist diese unterstellung sehr wohl eine möglichkeit, dich deswegen anzuzeigen. was wschlussendlich der richter dann draus macht, ob er das so anerekennt (ist meist der fall), ist ne andere geschichte..
da muss nix besonderes vorliegen. es ist rechtlich ganz einfach so, das jemand, der ein grundstück besitzt oder gemietet hat, auch automatisch das hausrecht hat. und aus diesem recht heraus hat die familie das recht, ganz ohne grund fremden personen (mit bestimmten ausnahmen, z.b. polizei) den zutritt zu ihrem grundstück zu verbieten. da muss nix vorliegen, das geht einfach so, eben weil hausrecht besteht. und das hausrecht erstreckt sich nicht nur auf das haus, sondern auch auf das dazugehörige grundstück und andere dazugehörige bauten (z.b. garage, keller oder stellplatz fürs auto), egal, ob die familie eigentümer des grundstücks ist oder es nur gemietet hat.
erklre ihr vor allem, das zwiwschen den computerspiele und dem realen ninjutsu in einem dojo ein gewaltier unterschied besteht. versuch sie, indem du ihr erklärst, das das spile eben nur ein speil ist, sie zu überzeugen, das die beiden dinge nix miteinander zu tun haben. vieleicht hilft es auch, wenn sie mal mit einem trainigspartner aus dem dojo spricht oder du oihr fachbücher zeigst, in dem sie sieht, was ninjutsu wirklich ist. oder versuch sie mal (notfalls als überraschung), zu einme training mitzunehmen. wenn sie sieht, was ihr dort wirklich trainiert, ändert sie eventuell ihre meinung.
das ist eine blöde situation. was die polizei machen kann, ist ja hier nicht so sehr die frage, die nachrichten an dich und andere sachen, die er von dir verlangt hat, werden hoffentlioch verfolgt. aber davon hast du ja im moment nix. du könntest versuchen, bei gericht eine einstweilige verfügung zu stellen, die ihm verbietet, sich dir zu nähren. wenn er das dann nämlich doch tut, hat er riesenprobleme. aber wie das nun genau abläuft, das weiss ich jetzt nicht, ich würde da an deiner stelle zu einer rechtsberatung zu deinem zustädnigen amtsgericht gehen, eben mit deinem eltern zusammen. was mich verwundert, ist, das die besitzerin diesen typ dabehält, aber man kann sie leider nicht dazu zwingen, ihn zu entlassen. mher als diews verfügung fällt mir momentan auch nicht ein..sorry
das ist ne ganz einfache sache: die security hat in diesem fall das hausrecht. und mit diesem recht ausgestattet, kann sie sehr wohl verlangen, das sie die taschen durchsuchen dürfen. sie können es im gegensatz zur polizei zwar nicht erzwingen (die polizei fragt zwar nett, aber schlussendlich dürfte die polizei , wenn es sein muss, auch ohne einwilligung des besitzers die tasche durchsuchen), aber sie hat dann das recht, die personen, die es nicht erlauben, nicht ins gebäude zu lassen. sprich, lässt du die durchsuchung der tasche nicht zu, kommst du nicht ns gebäude, da die security das hausrecht hat.
das ist so ne sache. denn es ist so: die polizei sucht natürlich immer leute zur ausbildung. allerdings kann es vorkommen, das es jahre gibt, in denen man mehr leute braicht, und da werden dann die einstellungsvorrausetzunge auch mal geändert. als ich damals zur polizei kam, reichte ein hauptschulabschluss ohne irgendwas aus, halbes jahr danach musste es schon ein hauptschulabschluss UND eine abgeschlossenen berufsausbildung sein, wiederum ein halbes jahr danach ging unter realschule gar nix. du kannst also heute zwar ohne berufsausbildung direkt nach der realsschile dahin, aber was heute gilt, gilt nicht unbedingt in 2-3 jahren noch. ich würde an deiner stelle deinen schulabschluss so gut wie möglich machen, und dann in 2-3 jahren auf polizei.de nachgucken, wie dann die einstellungsvorrausetzunge sind. allees andere ist ein reines ratespiel.
das kannst du so nicht miteinander vergleichen. zuerst ist ja mal das wichtigste, das das zwar alles militärische spezialeinheiten sind, ja. aber guck nochmal genauer hin: der SAS ist eine einheit, die oft durch die luft in ihr zeilgebiet eindringen, die Seals aber eher durchs wasser. sie haben also zwar im groben dieselben augaben, aber sie sind im feinen ziemlich spezialisiert. und sprezielle aufgabengebiete brauchen andere körperliche vorrausetzungen. und aufgrund diese unterschiedes ist das training auch anders aufgebaut . dazu kommt, das jede nation auch andere vorstellungen von einem guten soldaten hat, die amerikaner sind der meinung, je mehr muskeln (nicht bodybuilder, sondern trainirte mit ebven mehr gewicht), umso besser. die engländer sehen das anders, die wollen eher einigermaßen durchtrainierte atlethen, da die meist merh ausdauer haben. und so gibt es diese unterschiedlichen vorrausetzugen , die zwischen den einzelnen einheiten entstehen. verstehen muss man das zwar manchmal nicht (da gebe ich dir recht), aber dem ist nunmal so.
um zur GSG9 kommen zu können, ist klar, das du zuerst mal überhaupt bundespolizist sein musst. ohne die ausbildung geht gar nix. die anforderunge dazu kannst du ja auf der seite der bundespolizei nachgucken. aber selbst, wenn du die ausbildung dann abgeschlossen hast, kannst du noch nicht zur GSG9 gehen. denn vorher wird verlangt, das man mindestens 2 jahre diensterfahrung sammelt. erst danach kannst du dich intern bei der GSG 9 bewerben. und hoffen. hoffen, das du den einstellungstest bestehst und selbst, wenn der geschafft ist, du auch dann genommen wirst. denn der einstellungstest ist recht happig. nicht nur die sportliche seite ist sehr hart, es wird auch die psychische seite hart rangenommen. man sollte also mit stress umgehen können, und zwar mit extremen stress. auch viele test was reaktion und intilligenz fordert, sind da durchaus normal. tests unter zeitdruck z.b., intilligenztest mit ablenkung etc. also geistige und psychische stärek, durchaltevermögen, flexibilität, inttilligenz sind alles wichtige punkte. mehr infos dindest du natürlich bei wikipedia oder hier: http://sek-einsatz.de/
ich persönlich hätteda kein problem, schleisslich interessiere ich mich ja für die person, habe da gefühle. und irgendwann würde ich eh erzählen, das ich mal was angestellt habe, weil ich ehrlich sein möchte. aber ich kann da nur von mir reden, wenn ich vorbestraft wäre....und wenn ich es wäre. aber andere denken da anders. zuerst sollte man doch aber an seine gefühel denken und nicht an den beruf dees anderen, meine meinung.
von einem bundesland zum anderen zu wechseln ist nicht soo einfach. wie in einere anderen antwort erwähnt, ist der dienstherr ja nicht daran interessiert, dich tuer auszubilden und dich dann ziehen zu lassen. das ist eine sache, die andere ist aber auch die: die polizeigesetze unterscheiden sich häufig von bundesland zu bundesland, da muss dann auch erstmal gesehen werden, wie sehr und ob du dann das alles, was sich unterscheidet, auch nochmal lernen musst oder nicht. ganz so einfach gehts alspo nicht. aber unmöglich ist es nicht. wenn du einen tauschpartner hast, der in dem bundesland lebt, wo du hinwillst, und der dahin, wo du bist, kann man eine natrag stellen und abwarten, ob die beiden dienstherren es genehmigen.
warten. denn es ist ja so, das die polizisten in revieren in schichten arbeiten. und die kollegin wird sich dann beidri wieder melden, wenn sie diens that und auch die zeit dazu hat. vorher irgendwas anderes von deiner seite zu machen, bringt gar nichts.
eine polizeikontrolle kann egal wann und wo durchgeführt werden, und solange die polizei einen grund hat (den sie dir noch nichtmal nennen muss), darf sie das sogar so oft, wie es ihnen nötig erscheint. und eine polizeikontrolle hat man zu erdulden, solange es nicht ganz klar reine schikane ist. bevor man sich aber dann bei der dienststelle beschwert, sollte man gut überlegen, ob man eine schikane nachweisen kann oder ob die beamten einen grund hatten, was sie zu 99% der fälle haben. solange man das nicht nachweisen kann (und da ist ein beweis gefragt, kein eigens empfinden), das es reine schikane ist, solange muss man die kontrolle auch erdulden, egal wie oft am tag.