der vertag ist rechtens!!! und kündbar ist dir nur wenn das gewerbeaufsichtsamt da zustimmt. ich hatte das gleiche problem. aufjedenfall ist ein schreiben vom rechtsanwalt oder sonstiger personen null und nichtig!!! erkundige dich beim g. amt den dort muß dein ag dich melden und die überprüfen die situation dann. aufjedenfall bekommst du immer von denen eine kopie was zwischen denen und deinen ag geschrieben wird! ansonsten erkundige dich bei einer gewerkschaft. die unterstützen dich auch!!!
de sv ausweis muß bei jedem beruf mitgeführt werden, sonst zahlt man strafe!!! lass eine kopie beim ag machen...
hi, soweit ich weiß mußt du dich arbeitslos melden. und das elterngeld wird aus den letzten 12 mon. berechnet. wenn du krankgeschrieben bist kannst du dich nicht arbeitslos melden sondern bekommst geld von der krankenkasse. sonst müßtest du das volle programm machen wie bewerbungen und vorstellungsgesprächen... wenn du einen "guten" arzt hast ...
müdigkeit, ausfallen der regel, brustspannen, gereiztheit aber das sind alles nur symptome. klarheit nur bei einem test oder ultraschall
sieht wohl so aus... was ergaben denn die tests?
naja es gibt schon sex ohne alk aber der geht uns zu schnell...
mit der pille baust du einen hormonspiegel auf. d.h. ob du erbrichst, durchfall hast, sie einmal vergißt oder antibiotika nimmst, verliert sie ihre wirkung. du kannst aber auch nur an best. tagen schwanger werden zw. 7 und 14 tag nach beginn deiner periode. geh lieber zum frauenarzt und lass dir die pille danach geben. is jedenfalss besser als ne abtreibung später