Hallo, mich wundert das man nicht erfährt um welche Art Mangel es sich handelt.Rein theoretisch kann man ja wegen jedem Pupps zum Anwalt gehen, im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass der Vermieter auch auf die Uhr schaut wenn´s denn bei Dir nicht ganz stimmig ist.Ich würde erst mal ein (nettes) Gespräch führen. Führt oft am schnellstens zum Ziel. Sollte es nicht fruchten kannst Du erneut Frist setzen und - wenn´s dann immer noch nicht klappt zum Anwalt gehen.Kann mir mal jemand sagen wie man hier Absätze einbaut?????


DIESMAL HAT ES JA UNTEN GEKLAPPT, aber im Text verschwinden die immer. HELP.... danke.

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ist man nach dem auszug noch für einen langen verlorenen schlüssel haftbar?

es geht um folgendes: am anfang juli sind ich und mein freund aus unserer wohnung ausgezogen, von dem wir drei haustürschlüsseln, also für die zentrale haustür und keller und unsere wohnung. einen dieser schlüssel habe ich vor fast zwei jahren verloren (im wald und ausserhalb der stadt), was ich jetzt bei der abgabe natürlich dem vermieter gesagt habe und auch deutlich gemacht habe, dass dieser nicht durfch fremde benutt werden könnte (war auch einzeln, also nichts persönliches dran). über einen monat später beschwert sich jetzt eine nachbarin, dass noch immer leute in der wohnung sein würden - genauer gesaagt ist sie von den schritten die sie hört zu 200% davon überzeugt, dass es mein freund ist. für die zeiten, in denen sie die vermeintlichen schritte in der leeren wihnung gehört hat, hat mein freund allerdings ein wasserdichtes alibi. generell hatten wir uuunzählige male wegen dieser frau probleme, da sie bei jedem lärm, auch wenn in der nachbarwohnung (also schräg über ihr) gefeiert wurde, immer zuerst uns verdächtigt und bei uns geklingelt hat. auch wenn ich still am lernen war hat sie sich bereits beschwert und nicht davon abgelassen. aus diesen gründen bin ich überzeugt, daass die nachbarin in diesem alten, hellhörigen haus irgendwelche leute hört, aber vermutlich gar niemand in der alten wohnung ist.

trotz allem wurde jetzt bereits auf meine kosten das türschloss oben ausgewechselt und die aussage des vermieters war, dass auch das zentralschloss-system inklusive keller geöndert werden müsste, sofern die nachbarin sich noch weiter beschwert. ich sehe nicht, dass diese frau von ihren anschuldigungen ablässt und das ganze system ändern würde seeeehr teuer werden.

wie gehe ich in so einem fall vor, bzw wie sind meine rechte und möglichkeiten nicht auf solchen kosten sitzen zu bleiben?

lieben dank für's durchlesen und beantworten!

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Ich denke wenn Du glaubhaft versichern kannst den Schlüssel ohne Identifikationsmerkmal im Wald verloren zu haben, haftest Du nicht über den Ersatz des vermissten Schlüssels hinaus. Es gibt da das schöne Beispiel - Schlüssel verloren auf hoher See. Wer sollte den finden ? Neptun? Auch hier haftbar? Was die Wahrnehmungen Deiner bewährten Nachbarin angeht würde ich mich entspannt zurück lehnen. Einmal LaLü LaLa rufen wenn´s denn da oben poltert dürfte allen Vermutungen (Fremde im Haus) den Wind aus den Segeln nehmen. Es gibt einfach zu viele Leute die nachts nicht schlafen können und auf die merkwürdigsten Ideen kommen. Des weiteren wäre zu berücksichtigen das der Schlüssel vor 2 Jahren verloren wurde. Vielleicht probiert sich der Finder ja quer durch Deutschland. Mann, irgendwo muss das Teil doch passen......

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Bei diesen desolaten Zuständen würde ich keine Miete mehr zahlen. Egal was das Gesetz vorgibt.

Eure Mietkaution wurde nicht vorschriftsmäßig angelegt, darauf könntet Ihr pochen bei Eurem Einbehalt. Erst vernünftig anlegen - das klappt sowieso nicht mehr. Kurzes Anschreiben das das Geld/Miete auf einem gesondertem Sparbuch eingezahlt ist und sofort nach gesetzestreuer Anlage der Mietkaution überwiesen wird.

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Lies das Buch

"die Maske der Niedertracht" und "Gewissenlos" von Dr.R.Hare

Und solltest Du feststellen das es einen derartige/n in Deinem Bekanntenkreis gibt - mein Tipp. Nehm die Beine in die Hand und lauf weg. Ganz weit weg.

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Hier mal ein kleiner Gedanke. So wie es scheint ist Dein Mietvertrag ein zeitlich befristeter. Also mit genauem Ablaufdatum. Dieses bedingt m.W. einen Grund für die zeitliche Befristung.
Ist in Deinem Mietvertrag ein "qualifizierter" Grund für die zeitliche Befristung angegeben? Ohne Angabe eines qualifizierten Grundes ist meines Wissens ein befristeter Mietvertrag von vornherein ein unbefristeter und jederzeit mit 3 Monaten kündbar.
Ob das allerdings den gegenseitigen Kündigungsverzicht aushebelt weiß ich leider auch nicht.

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