Genau melde dich bei der Handwerkskammer, ist ja schon ein krasser Verstoß gegen das JArbSchG. Theoretisch (klar geht oft im Einzelfall nicht so) darf man dich nur zwischen 5 und 20 uhr beschäftigen (§14 JArbSchG)...gut wie gesagt theorie. Außerdem steht dir eine Ruhezeit von 12 Stunden zu (§13JArbSchG)

...zur Antwort

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Gebrauchtwagen zwei Jahre. Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten auf, dann wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Erst nach dieser Frist muss der Käufer beweisen, dass der Mangel dem Verkäufer zuzuschreiben ist. Sie müssen zumindest glaubhaft machen, dass der Schaden nicht durch einen Bedienungsfehler entstanden ist.

...zur Antwort

200*0,18 dann durch 360 (kaufmännisches Jahr) und mal 13 Tage... stimmt ;)

...zur Antwort

Was heißt denn Ausziehung der Vollziehung? Grundsätzlich kannst du gegen alles in Widerspruch gehen, dann wird der Bescheid von einer anderen Stelle (oft in der selben Behörde) geprüft. Du musst den nicht begünden, dann ist aber ermutlich die Widerspruchsbearbeitung noch leichter.... Warum willst du denn widersprechen? Grundätzlich musst du ja erstmal zahlen, unabhängig vom Widerspruch. Du hast nur die Möglichkeit zu Stunden, mit Stundungszinsen dann.

...zur Antwort

Naja dann verlängert sich der Mietvertrag normalerweise eben um einen Monat und endet dann...1750€ zahlst du sonst für einen Monat? Dann zahlst du den vollen Monat und er kann von dir keinen Schlüssel verlangen. Die Kaution muss er dennoch zurückzahlen, zumindest ergibt sich so kein Grund dies nicht zu tun.

...zur Antwort

Also die meisten Blitzer können dir nix anhaben, weil sie nur vorne blitzen. Klar kann man auch lasern, aber dann müsste man dich auch anhalten ;)

...zur Antwort

Also ich hatte einen Einstellungstest VFA Kommunalverwaltung gemacht und bestanden. Bei mir war das ein zentraler Test. Z.B. Merkfähigkeit, Kommasetzung, Zahlen vergleichen und Fehler finden, Logikaufgaben, Rechtschreibung allgemein, einfache Rechenaufgaben...

...zur Antwort

notarielle Beurkundung: Grundstücksverkauf, Schenkungsversprechen, Erbschaftsvertrag Beglaubigung: naja alle möglichen Abschriften

...zur Antwort

Gläubiger ist ja in dem Fall das Unternehmen. Du bist ja quasi der Beitragsschuldner. MfG Christopher

...zur Antwort

Naja clever wäre es, einen Pin reinzumachen, dann wird das ja schonmal nichts. Noch cleverer wäre natürlich nicht mit dem Handy rumzuspielen. Was soll denn damit bezweckt werden? Ich halte die Maßnahme für bedenklich..

...zur Antwort

Am besten rufst du da mal an, die werden dir dann sicher ein Rücksendeschein schicken. Sonst müsstest du das selber zahlen. Doof, dass es kaputt ist. Sonst kann man die Online gekaufte Ware auch im Shop zurüchbringen, das gilt aber nciht für Reklamationen. MfG Christopher

...zur Antwort

Also um zu wissen wie viel Strom da geflossen ist, müsste man die anderen Leistungsdaten der Lichterkette kennen (Kannst ja mal schreiben wie viel Watt die hat, dann kann man das ausrechnen) Gefährlich ist es sicher nicht, wenn du es dann gleich nochmal nach ihm probiert hast ;) An deiner Stelle würde ich das Ding wegschmeißen, die Dinger kosten nicht die Welt und zweimal merken, dass da Strom drauf ist sollte doch reichen?! MfG Christopher

...zur Antwort

Hi, ich habe mich im Rahmen meiner Ausbildung mit Arbeitszeugnissen beschäftigt daher meine Einschätzung: zunächst einmal eine Frage: hast du mit Kunden zutun gehabt? Das erscheint nämlich nicht in der Aufzählung beim Verhalten (Leerstellentechnik). Das kann dir im Zweifel falsch ausgelegt werden. Die Formulierung "zeigte sich Interessiert" ist auch...naja, nicht die Beste. Der Satz danach "es gelang ihm...."...da fehlt für den Bestfall ein Anhang wie "in kurzer Zeit". "Er zeigte auch selbstständiges Arbeitsvermögen" Das bedeutet, dass du im Regelfall eine Anweisung benötigt hast und es eben noch nicht so selbstständig geklappt hat. Der letzte Satz ist noch nicht so toll, optimal wäre "für die Zukunft weiterhin viel Erfolg." Abschließend die Gesamtwertung, die in etwa auch mit dem Rest übereinstimmt: "zu unserer vollen Zufriedenheit"...das entspricht in Schulnoten augedrückt eine 3. MfG Christopher

...zur Antwort

Arbeitslosengeld setzt voraus, dass man mal gearbeitet hat, dass ist ja wohl nicht der Fall. Kindergeld bekommst du weiterhin, wenn du ausbildungssuchend bist. Du solltest dich am besten bald melden, dann ergibt sich vielleicht kurzfristig eine Ausbildungsstelle. Zu Hause abgammeln und die Zeit vergehen lassen bis das Semester rum ist, halte ich nicht für den richtigen weg. MfG Christopher

...zur Antwort

Ist es der gleiche Betreiber? Hört sich eher so an als ob der Betrieb eingestellt wurde (Insolenz?) In dem Fall hättest du leider keinen Anspruch auf dein Geld. MfG Christopher

...zur Antwort