Ich habe was gefunden , werde mich wohl zu wehren wissen 

§ 241a BGB n.F. (neue Fassung)
in der ab dem 13.06.2014 geltenden Fassung

(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegenden Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat. 

(3) Von den Regelungen dieser Vorschrift darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. 

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Das ist die Zahlungsanweisung die ich bekommen habe , ohne Zahlkarte schon sehr merkwürdignur ne Internetadresse http://stylelux.de/zahlen , wie gesagt ich habe weder auf bestellen noch auf einen kaufbutton geklickt, nur das Produkt angeschaut .

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