Auto privat gekauft > 2 Mon. später keine Tüvplakette erteilt wg. schwerwiegender Sicherheitsmängel

Hallo zusammen, ich bin kein Mechaniker und auch kein Verkehrsrechtler. Um ehrlich zu sein habe ich keine Ahnung von Autos. ich weiß, wie man sie fährt und was meine Pflicht als Fahrzeughalter ist, d,h. nach was man in welchen Abständen schauen muss, usw.....

Jetzt habe ich ein großes Problem: Ich habe vor zwei Monaten einen Opel Vectra gekauft, privat von einem guten Bekannten, es gibt auch einen Kaufvertrag, in dem ein u. a. drin steht, dass das Fahrzeug einen leichten Frontschaden hatte, dieser aber fachmännisch behoben wurde. Wurde auch behoben, das Fahrzeug sieht top aus, sonst hätte ich es auch nicht gekauft. Motor i. O. Kilometer ok... Sauber, ohne schlechtes Gefühl bezahlt und ab ging die Post.

Jetzt nach zwei Monaten würde Tüv fällig. Und nun kam die riesen Überraschung. Das Auto weist laut Werkstatt erhebliche Sicherheitsmängel auf. U. a. wurde die Airbagleuchte und die ABS- Leuchte abgeklemmt, dass diese nicht mehr leuchtet. Laut Werkstatt ist durch diese Mängel das Fahrzeug gerade mal noch 100 Euro wert, um alles richten zu lassen müsste ich mit 2000 .€ rechnen, Chef der Werkstatt rät mir aber, ich solle den Kauf rückgängig machen und mein Geld für dieses Auto zurückverlangen.

Da ich auf das Fahrzeug angewiesen bin, habe ich der Werkstatt unterschreiben müssen, dass ich das Fahrzeug trotz schwerwiegender Sicherheitsmängel mitnehme. Weil eigentlich wollten sie das Auto gar nicht mehr rausgeben.

Wie sieht da jetzt die Rechtslage aus??

Kann ich aus dem Vertrag zurücktreten? Kann ich den Vorbesitzer anzeigen? Habe ich Pech, weil gekauft wie gesehen??

Bitte dringend um Hilfe....

Vielen Dank

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Vielen Dank schon mal für die vielen Antworten,

hätt ich echt nicht gedacht. Ich habe den Vorsbesitzer bereits kontaktiert. Er streitet ab, dass er die Leuchten abgeklemmt hat und er wüsste gar nicht, wie das geht. Ich weiß aber, dass er viel an Autos herumbastelt. Und er hat auch viele Kumpels, die mit ihm zusammen an Autos herumschrauben.

Der Kaufvertrag ist so ein Vordruck vom ADAC. Als Mäbgel steht eben der Frontschaden drin und das die Klimaanlage defekt sei. Mehr nicht. Ich kann doch aber als Käufer und Laie nicht wissen, dass was mit Airbag und ABS ist, wenn die Leuchten abgeklemmt wurden. Heißt es, dass ich als der Looser rausgehe, wenn er weiterhin behauptet, er wüsste das nicht?

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