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Niemals anrufen!!! 0900-Nummern anzurufen ist irre teuer und den angeblichen Gewinn siehst Du höchstwahrscheinlich nie! Mich selbst hat genau sowas mal über 9,00 EUR (!) gekostet und der angebliche Gewinn kam nie!
Ich denke auch, dass Beschwerden im Regelfall keinen großen Sinn machen. Die machen da ihren Eingangsstempel drauf und passieren tut gar nichts. Ich hab sowas mal bei der Anwaltskammer gemacht, d.h. mich über einen Rechtsanwalt massiv beschwert. Passiert ist da überhaupt nichts, ich vermute die haben meine Beschwerde noch nicht mal richtig gelesen.
Wenn jemand -egal welcher Beruf- schlecht arbeitet und/oder pampig wird, hindert dich niemand daran, das alles und jedem zu erzählen. Bei dem genannten Anwalt hab ich in unserer Kleinstadt genau das gemacht und dabei erfahren, dass andere mit dem Typen ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Mittlerweile musste er bereits zwei Sekretärinnen entlassen... hat wohl nicht mehr so viel zu tun...
bei den gesetzlichen krankenkassen ist das völlig aussichtslos, das kann ich definitiv sagen.
bei den privaten krankenversicherungen ist derzeit noch unklar, ob bzw. in welchen fällen eine solche op gezahlt werden muss. meines wissens hat der bundesgerichtshof das noch nicht entschieden. bezöge sich aber ohnehin nur auf privatversicherte.
der sendebericht eines faxes ist juristisch gesehen NICHTS wert. selbiges gilt für ein einschreiben. der unterschriftenbeleg beim einschreiben beweist den zugang des verschlossenen briefumschlages, nicht jedoch dessen inhalt.
in der wirtschaft ist es durchaus üblich, fristgebundene dokumente durch den örtlichen gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, jedenfalls dann wenn es um hohe summen geht. der gerichtsvollzieher nämlich schaut sich den inhalt des zuzustellenden schriftstücks an und nimmt eine kopie zu seinen akten, bevor er das original gegen unterschrift übergibt. lohnt sich allerdings nur bei wichtigen vorgängen.
bei weniger wichtigen vorgängen rate ich, den empfänger um ein formloses empfangsbekenntnis zu bitten. ich selbst mache damit regelmäßig gute erfahrungen und bekomme ein solches fast immer, seitdem ich wortreich (!) in meinen Briefen darum bitte.
ruhig bleiben und ihm ein fieses grinsen entgegenwerfen. damit verhinderst du dass die situation eskaliert; trotzdem hast du ihm klar gezeigt, was du von ihm hältst.
entscheidend ist, dass du dich an deinen vermieter wendest und die überlassung des vertraglich zugesagten kellerabteils forderst. er (und allein er) ist dafür verantwortlich, dass er diejenigen räumlichkeiten bereitstellt, für die er miete kassiert. wie er das macht (hausmeister kontaktieren etc.), ist allein sein problem.
von voreiligem miete kürzen rate ich ab. gibt mit sicherheit ärger und ist auch rechtlich nicht ohne weiteres zulässig, solange du deinen vermieter nicht auf das problem hingewiesen und abhilfe (s.o.) gefordert hast.
bei der GEZ gilt das prinzip der gerätebezogenheit. Wenn deine eltern bereits für den von dir genannten fernseher zahlen, musst du selbst gar nichts zahlen, selbst dann nicht wenn du millionär wärst.
erst sobald du dir einen eigenen fernseher zulegst, stellt sich die frage nach der GEZ-gebühr überhaupt; aber auch dann könntest du ggf. eine befreiung beantragen. aber vorsicht, die berechnungsformeln für eine mögliche befreiung sind "tricky". die GEZ versucht hier gerne, die antragsteller aufs glatteis zu führen (z.b. sie fragen ob man ein eigenes auto hat und wenn ja, lehnen sie die befreiung immer ab mangels bedürfigkeit etc.).