Hallo und guten Tag.
folgendes Problem. Ich habe eine private Unfallversicherung die beinhaltet, das bei 50%iger Schädigung des Körperteils mir eine monatliche Rente bis zum Ableben zusteht.
Es betrifft den linken Arm---wurde eine Prothese eingesetzt----Motorradunfall durch Fremdverschulden. Nach Untersuchung durch einen neutralen Gutachter wurde festgestellt. das ein 50%ige Beweglichkeitseinschränkung besteht. Im Internet steht das der Arm nur mit 70% berechnet wird.
Nun meine Frage. 70%---- 50% Schädigung des Armes....die Versicherung sagte mir, es besteht nur eine 35%ige Schädigung, da der Arm mit 70% berechnet wird. Aber selbst meiner Meinung sind wenn der Arm mit 70% berechnet wird(im ganzen dann also bei der Berechnung 100%), die 50%ige Schädigung, müsste doch dann nach Adam Riese nicht nur 35% betragen. Ist schwierig zu formulieren. Hoffe es wurde trotzdem verständlich erklärt und mir kann jemand genaue Auskunft geben.
MfG
Maik