Wie kurzfristig kann Weihnachtsgeld gestrichen werden
Heute hat man uns in meiner Firma eröffnet, dass es beabsichtigt ist, die tarifliche Jahresleistung (Weihnachtsgeld) im Jahre 2009 (also dieses Jahr) nicht auszuzahlen. Der Termin der Auszahlung wäre eigentlich der 8.12. gewesen. Bisher habe ich in meinen 20 Jahren Betriebszugehörigkeit das Geld immer bekommen. Nun meine Frage: Darf der Arbeitgeber das so kurz vor Auszahlung überhaupt ? Immerhin hat man Versicherungen und laufende Kosten die ja gedeckt werden müssen. Gibt es da nicht Fristen die eingehalten werden müssen ? Einige bei uns vermuten, dass die Ankündigung nur Verhandlungstaktik für 2010 sein soll, da es eine neue Arbeitszeit geben soll und ausserdem gewaltig viel Geld eingespart werden soll, aber ich mache mir nun natürlich meine Gedanken.