Leider muss ich dazu sagen: Ja, Du musst Dir Sorgen machen. Es ist tatsächlich so, dass die Kinder mit 12 Jahren gehöriges Mitspracherecht haben bei der Frage, bei wem sie leben möchten. Ich gehe mal ganz stark davon aus, dassDein Ex den Kindern immer ordentlich Honig um den Mund schmiert und sieverwöhnt, beschenkt und vieles durchgehen lässt, denn das steigert seine Chancen, dass sie mit 12 zu ihm wollen. Dagegen bist Du nahezu machtlos, aber es wäre sehr ratsam, dies beim Jugendamt vorzutragen, denn das was Dein Ex zu den Kindern sagt, hat reine Manipulation zu Gunsten des Vaters als Motiv und das kann in keinster Weise dem Kindeswohl entsprechen. Du könntest sogar versuchen, dass aufgrund der Tatsache der offensichtlichen Manipulation der Kinder, Dein Ex die Kinder nur unter Aufsicht sehen darf, um weitere manipulative Vorgänge zu verhindern. Diese Möglichkeit solltest Du mal bei Deinem Jugendamt erfragen. Gleichzeit würde ich, was den fehlenden Unterhalt angeht, eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten, falls Du dies noch nicht gemacht hast. Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, hast Du auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das heisst, sollte Dein Ex die Kinder zu sich nehmen wollen, bräuchte er entweder Dein Einverständnis, oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das glaube ich zumindest. Wenn aber die Kinder ganz deutlich sagen, dass sie zum Vater wollen, dann hast Du keine andere Wahl, als dem Wunsch der Kinder nachzugehen. Bedenke, in dem Fall bist Du dann unterhaltspflichtig, hast aber das Umgangsrecht, so wie Dein Ex jetzt. Aber hoffen wir mal, dass es nicht so weit kommt. Bleib stark!
Dein Freund hat in jedem Falle ein Umgangsrecht auf seinen Sohn. Es gibt nursehr wenige Gründe, die ihm dies entziehen würden. Dazu gehört Gewaltanwendunggegenüber des Kindes, schwerer Drogen- oder Alkoholmissbrauch. Ich würdeihm raten, sich an das Jugendamt mit Nachdruck zu wenden und um ein gemeinsames Gepräch mit der Ex dort vor Ort zu bitten. Vielleicht bringtdas etwas Einsicht bei der Ex. Ansonsten geht es nur über Anwalt. Umgangsregelungbeantragen, Ordnungsmittel wie Geldstrafe bei Umgangsverweigerung miteinbeziehen. Er hat das Recht auf sein Kind und sein Kind möchte ganz sichernicht den Kontakt zum Vater verlieren, auch wenn es dies momentan noch nicht weiß.Er muss darum kämpfen und er wird sein Umgangsrecht bekommen. Alles Gute
Du kannst hinziehen, wo Du möchtest. Sag ihm nicht eher als 14 Tage vor dem Umzug bescheid, sonst kann er schon etwas dagegen tun. 14 Tage aber sind zu wenig Zeit für ihn, und er kann am Ende nicht behaupten, Du hättest ihm nicht vorher bescheid gesagt. So hab ich es gemacht und er hatte auch das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Gerichtstermin war im März und er hat es nicht bekommen. Aber bitte brich nicht den Kontakt zwischen Vater und Kind ab. Du würdest damit nur Deinem Sohn schaden, und das willst Du sicher nicht, wenn Du ihn liebst. Alles
Du musst Dir nicht allzuviele Sorgen machen..ich habe Ähnliches hinter mir. Ich habe mich vom Vater meines Kindes fünf Wochen nach der Geburt getrennt,weil ich seine Drogen- und Alkoholexzesse nicht mehr ausgehalten habe. Er war tagelang unauffindbar verschwunden und ich war allein mit meinem Neugeborenenzuhause. Letzte Woche war der Gerichtstermin für gemeinsames Sorgerecht. Er hatte dies beantragt. Die Richterin meinte, dass er es nicht bekommt, weil wir nie zusammen gelebt haben, er keine Zeit fürs Kind hat und keine normaleKommunikation zwischen uns möglich ist. Also, nimm Dir einen kompetenten Anwalt für Familienrecht ( ich habe eine wirklich gute Anwältin ), hole Dir dafür einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht. Du zahlst einmalig 10Euro erstmal. Wenn er den Antrag stellt,muss er sofern finanziell für ihn machbar,auch selbst alles zahlen. Das sind so um die 3000Euro. Wenn er verliert, musser seinen Anwalt, die Gerichtskosten und Deinen Anwalt selbst zahlen. Das Ganze kommt gern mal auf eine Summe von 7000Euro. Danach gibt er vielleicht auf.Kümmere Dich um Dein Kind, lass ihm den Umgang in ausreichendem Maße unddann wird alles gut. Alles wird gut!
Warum soll Dein Kind einen Fremden Mann Papa nennen? Das Kind hat einen Vater und ich halte es für unnötig bis schädlich, dem Kind etwas vorzulügen, dass Dein Freund seinVater wäre. Sei ehrlich Deinem Kind gegenüber! In jedem Falle! Du lügts inerster Linie Dein Kind an, das fällt auf Dich zurück! Tu das nicht, wenn DuDein Kind liebst!
Der Freund Deiner Ex hat offensichtlich ein Problem damit, dass Du wegen dem Kind immer eine Rolle in ihrem Leben spielen wirst und sei der Kontakt zwischen euch noch so klein. Er hat keinerlei Rechte, was das Kind angeht und solch eine mail zeigt einfach nur, wie dumm er ist. Du hast ihn sicherlich wegen Verleumdung angezeigt und das war der einzig beste Schritt, den Du tun konntest. Ich empfehle Dir, nicht auf solche mails zu antworten, sondern ihn eben stillschweigend mit den mails in den Händen immer wieder wegen Verleumdung und Belästigung anzuzeigen, sollte dies wieder vorkommen. Wenn Du sauber bist und das nachgewiesen werden kann, gibt es keinen Grund, Dir das ABR abzuerkennen. Aber sei vorsichtig! Solche Menschen haben keine Scheu noch weiter zu gehen und zu behaupten, Du wärst sexuell übergriffig dem Kind gegenüber geworden, oder es hätte Verletzungen nachdem es bei Dir war. Am Besten setzt Du Dich auch direkt mit dem Jugendamt in Verbindung und schilderst die Sache. So bist Du in der Offensive, denn die Defensive ist oft die schwierigere Position in so einem Fall. Bleib stark!
Meines Wissens nach, kann sie bei gemeinsamem Sorgerecht nicht einfach mit dem Kind umziehen. Es sei denn, es gibt wichtige Gründe, wie ein neuer Arbeitsplatz. Du solltest das Deinem Anwalt vortragen und er wird sicherlich die richtigen Schritte einleiten. Wird halt nochmal teuer.
Für mich als Mutter käme es auf die Höhe des Risikos an. Klar wäre es immens schwer für das Kind großzuwerden in dem Wissen, dass sich die Mutter geopfert hat. Aber wie kann eine Mutter weiterleben, in dem Wissen dass sie ihr Kind geopfert hat mit einem Risiko von vielleicht 50/50? Das ist eine ethisch sehr anspruchsvolle Frage und keiner kann Dir darauf eine passende Antwort liefern. Die richtige Antwort für Dich liegt in Deinem Herzen. Einmal gefällt, solltest Du sie nicht mehr in Frage stellen. Ich persönlich kann Dir nur meinen Standpunkt dazu sagen, genau wie alle Anderen hier auch: Ich würde es riskieren, weil mein Herz als Mutter schlägt, ich würde in jedem Falle meinem Kind die Möglichkeit geben zu leben, egal wie hoch oder gering die Chancen sind. Niemals könnte ich mit dem Gedanken leben, mein Kind womöglicherweise unnötig getötet zu haben. Ich könnte aber sehr wohl mit dem Gedanken sterben, es für das Leben meines Kindes zu tun. Das ist meine Meinung. Alles Gute!
Was spricht gegen das Schlafen auf dem Bauch? In diesem Alter weiß Dein Kind schon, wie es am Liebsten schlafen möchte. Ich rate dringend davon ab, es mit Kissen, oder anderem Zeug zu versuchen zu stabilisieren. Dann ist die Erstickungsgefahr IMMENS höher, als wenn das Bettchen leer ist. Dein Baby sollte einen Schlafsack tragen und Du solltest ein Babyphon aufstellen. Lass den Quatsch mit hin- und herdrehen. Du störst Dein Kind nur beim Schlafen. Es gibt nunmal Bauchschläfer und wenn Dein Kind sich immer wieder zurückdreht, dann ist es offensichtlich ein Bauchschläfer. Daran ist nichts schlimmes in dem Alter. Mach nicht Dich und Dein Kind verrückt! Alles Gute weiterhin!
Ich kann Deinen Exmann verstehen, er möchte eben nicht nur Wochenendpapa sein, sondern sich aktiv im Alltag einbringen. Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen, dass Dein Sohn so ganz plötzlich wegen des Nachmittages mit seinem Vater verhaltensauffällig wird. Was für einer Tatsache sollte dies zugrunde liegen? Wenn er den Jungen seit 5 Jahren mittwochs bei sich hat, wird das auch so bleiben. Ich denke nicht, dass ihm irgendein Gericht mal eben so den Mittwoch aberkennt. Trotzdem alles Gute!
Macht doch eine CD mit Liedern wie: Freiheit von Marius Müller Westernhagen, I´ve been looking for freedom von D.Hasselhoff, I used to love her von Guns n Roses.....usw. Ich bin sicher, euch fallen noch viele Lieder zum Thema Freiheit ein...Dazu dann nen Wein oder Bier und Pokern oder ähnliches.
Sie kann sich einen Beratungsschein ausstellen lassen. Dann muss sie für einen Anwalt nur einmal 10Euro bezahlen. Sie wird in diesem Falle auch PKH bekommen, heisst sie bezahlt nichts ausser der 10Euro.
Kardiojoga hilft bei mir schon nach 5 Minuten. Google Dir einfach ein paar Übungen, gibt es sicher viele Videos im Netz. Diese dann ein paar Mal wiederholen und es wird Dir sehr schnell besser gehen. Auch kannst Du Deinen Rücken im sog. "Klositz" vorübergehend entspannen. Das heißt: setz Dich auf einen Stuhl, Beine leicht gespreizt, Füße gerade auf den Fußboden und dann lehnst Du Dich nach vorn und stützt Dich mit den Ellenbogen auf den Oberschenkeln ab. Ein heißes Bad verschafft auch Linderung. Alles Gute!
Du bist also fast 17 Jahre alt. In dem Alter darfst Du selbst bestimmen, wen Du in Deinem Leben haben möchtest, und wen nicht. Trotzdem möchte ich Dir raten, Dich einmal mit Deinem Vater ganz in Ruhe zu unterhalten. Ich denke, dass viele Deiner Ansichten über ihn von Deiner Mutter geprägt wurden, die ihre eigenen Ansichten zu offen mit Dir geteilt hat. Hat er Dir persönlich jemals etwas getan? Wenn ja, dann streiche ihn getrost aus Deinem Leben. Wenn er nur der Mutter gegenüber unfair war, solltest Du noch einmal darüber nachdenken, ob Du nicht trotzdem Kontakt zu ihm möchtest. Vielleicht würdest Du Deine heutige Abwehrreaktion später einmal bereuen. Wenn Du nicht möchtest, dass Dein Vater Auskunft über Zeugnisse oder Ähnliches erhält, dann kannst Du dies beim Jugendamt vortragen und somit Einhalt gebieten. Alles Gute!
Jeder Hirni weiß, dass die Pille einen Schutz von ca. 99% bietet. Also IMMER ein Kondom dazu nehmen. Und ansonsten: Ab zu BRITT auf Sat1 und die Sache mit den Antibiotika erzählen! Auch schon mal an Krankheiten gedacht, nicht nur die im Kopf, sondern Geschlechtskrankheiten?! Ansonsten gibts von Britt folgenden Satz: Die Wahrscheinlichtkeit einer Vaterschaft liegt bei 99,9%. Das kannst Du dann gern immernoch anzweifeln.
Ich glaube, es geht hier eher darum, dass die Mutter der Kinder die Kinder gern mit zur Hochzeit nehmen möchte, ohne dass sie zur Halbzeit verschwinden. Sie hat in Ausnahmefällen, wie hier zB. die Hochzeit der Schwester, das Recht, die Kinder an diesem Ereignis teilhaben zu lassen. Vielleicht hat er auch einmal eine wichtige Familienfeier, und sie bietet ihm an, dass er dann die Kinder auch mit da hin nehmen darf, auch wenn gerade kein Umgangswochenende ist.Wäre doch ein faires Angebot.
Hier geht nichts ohne Anwalt für Familienrecht! Kannst Du nachweisen, dass der Junge sogar 3 Tage mehr als vereinbart, mit dem Vater verbracht hat? Das wäre sehr wichtig. Ausserdem ist IMMER das Gericht zuständig, an dem Ort, wo das Kind wohnt - es sei denn, Dein Ex hat sich vor dem Umzug an das Gericht gewandt, dann muss Dein Anwalt eine Verlegung des zuständigen Gerichtes beantragen. Du selbst kannst das nicht allein machen. Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, mache einen Termin für einen Berechtigungsschein beim Gericht. Und versuche Deinem Sohn nicht so viel - oder besser: gar nichts davon zu erzählen, welcher Krieg zwischen Dir und seinem Vater herrscht. Das führt gerade in seinem Alter zu einem hohen Frustationspotential. Ausserdem kann er ja nichts dafür. Alles Gute!
Wenn sie die Schmerzen hauptsächlich während des Stillens hat, dann sind das die sogenannten Stillwehen. Die können mitunter heftige Schmerzen sein, die den Wehenschmerzen sehr nahe kommen. Sicherlich hat Deine Freundin eine Hebamme, die müsste feststellen können, durch Drücken auf den Bauch, wie weit sich die Gebärmutter schon zurückgezogen hat und auch, ob alles normal abläuft. Einfach mal die Hebi kontaktieren, die kann sicher helfen. ( Ansonsten denke ich, dass Deine Freundin nach der Geburt ruhig auch mal 5-6 Tage ohne Schmerzen verdient hätte ;-) )
Ganz offensichtlich warst auch Du nicht in der Lage, Dich adäquat um Dein Kind zu kümmern. Oder wie erklärst Du Dir, dass der Junge im Heim landet, anstatt bei Dir? Wann hast Du denn bemerkt, dass die Mutter ein Suchtproblem hat? Erst als der Junge ins Heim kam? Das spricht nicht gerade für ein Dasein als aufmerksamer Vater, egal wer wo wohnt und wie oft Du Dein Kind gesehen hast. Es lag zu großen Teilen auch an Dir, die Situation, die gerade vorhanden ist von vornherein zu verhindern. Wer sich nämlich intensiv interssiert, der merkt auch, wenn etwas nicht stimmt. Und zwar bevor das Kind ins Heim kommt! Sorry, das ist meine Meinung!
Du wirst wahrscheinlich umziehen müssen, die Wohnung ist eindeutig zu groß und wird nicht von der Arge übernommen. An Deiner Stelle würde ich grundsätzlich erstmal alles beantragen und dann siehst Du ja, was Du bekommst. Wenn Dein Ex arbeitslos wird, kann es sein, dass er gar keinen Unterhalt zahlen muss, sondern Du den Unterhaltsvorschuss vom JA bekommst. Ich glaube, dass sein persönlicher Selbstbehalt um die 900Euro liegt (Nicht sicher!). Richte einfach eine Beistandschaft für Dein kind beim JA ein, die kümmern sich dann darum, was Du bekommst und von wem. Und noch ein Tipp: Dein Ex ist unterhaltspflichtig 6 Wochen vor der Geburt und nicht erst, wenn das Kind da ist.Alles Gute!