Hallo liebe gutefrage Community,
folgende Frage habe ich an euch, wir liefern Heizöl und habe eine Frage bezüglich ABG's auf Lieferschein/Rechnung.
Folgender Sachverhalt, Kunde ruft bei uns an und bestellt Menge xx und wir geben einen Liefertermin an und verweisen auf unsere ABG's. ( Diese sind auf unserer Homepage einzusehen und auch per E-Mail/Fax erhältlich. )
Kunde stimmt zu, es kommt zur Lieferung und wurde erfolgreich abgeschlossen, Rechnung wird vorort ausgestellt und dem Kunden "vorgelesen". Nachdem die Kosten geklärt sind, ( vor Unterschrift ) wird von unserem Mitarbeiter auf die Abnahme und die allgemeinen Geschäftsbedienungen aufmerksam gemacht und diese sollten bitte mit 2 Unterschriften bestätigt werden ( 1x Lieferbestätigung 1x ABG's ), danach wurde bar bezahlt. Die Gegenseite hatte mehrerer Möglichkeiten die ABG's einzusehen und sogar vor ORT zu lesen ( Rückseite der Rechnung ) bevor sie diese bestätigt ( per Unterschrift )
Nun kam eine Forderung die in unseren ABG's deutlich Sache des Kunden ist ( näheres per Nachricht da offenes Verfahren ) Der Kunde hat die ABG's als ungültig erklärt da er keine Möglichkeit hatte diese einzusehen (???) Die Sache liegt aktuell beim Landgericht Berlin, dennoch möchte ich von euch wissen wie ihr das seht.
Bitte keine Kommentare frag deinen RW oder warte ab, das dient rein aus Informationsgründen, danke!
Bitte kein gefährliches Halbwissen und ich danke euch für die Antworten!!