http://www.bafoeg-aktuell.de/soziales/halbwaisenrente.html

Zitat:

Als Halbwaisenrente bezeichnet man die Bezüge eines Kindes, die gezahlt werden, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil verstorben ist. Sie umfasst einen geringeren Anteil als die Vollwaisenrente, die man dann bekommt, wenn beide Elternteile verstorben sind.

Du bist 22.

Mein Beileid.

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