a) Holzhacken

b) Ballerspiele

c) Joggen gehen

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Wenn es dein Kellerraum ist und die Küche wirklich hinterher wieder wie vorher ist, spricht nichts dagegen. Du haftest aber wirklich für jede Schramme dann, oder wenn die Küche im Keller "leidet".

Es bietet sich aber auf jeden Fall an, es mit dem Vermieter zu klären.

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Ich habe meinen Katzen gestern Wasser mit Eiswürfeln drin hingestellt, das fanden sie ziemlich gut. Außerdem sollte man für genügend schattige Plätze sorgen.

Prinzipiell ist es doch aber verständlich, dass sie mehr rumliegen - tun Menschen zeitweise auch bei großer Hitze.

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Probearbeiten trotz Festanstellung - was ist wirklich erlaubt?

Hallo zusammen!

Ich habe mich jetzt eine halbe Ewigkeit durch Google gekämpft und finde keine zufriedenstellende Antwort. Daher seid ihr jetzt dran. Bisher hat mir das immer am meisten weiter geholfen. Folgender Sachverhalt: Eine Angestellte in unserer Firma hat während ihrer Freizeit in einem anderen Betrieb Probe gearbeitet. Dies ist mir nur durch Zufall zu Ohren gekommen, von ihr weiss ich das bis heute nicht. Sie ist derzeit in Urlaub und kann zu diesem Fall erst mal nicht befragt werden. Sie befindet sich in einer Festanstellung. Kündigung von unserer Seite erfolgte NICHT. Keinem war ansatzweise klar, dass sie sich verändern will. Jetzt ist es so, dass sie einen Tag darauf in Urlaub geflogen ist, nach dem Probearbeiten und mir an diesem Tag ihre Kündigung gebracht wurde. Nicht von ihr selbst, versteht sich. Sie sass schon im Flugzeug. Das Verhältnis war bis dato immer einwandfrei, mit kleinen Ausnahmen wie sie wohl in jeder Firma vorkommen. Warum genau die Kündigung erfolgte, ist mir bis heute unbekannt. Da muss man noch das Gespräch suchen, wenn die betroffene Person aus dem Urlaub zurück ist. Mich stört an dieser ganzen Sache die Art und Weise - aber das ist ein anderes Thema. Ich frage mich jetzt, ob es in Ordnung war das sie OHNE Absprache mit unserem Chef woanders Probe gearbeitet hat - noch, wo bis dato ein nicht gekündigtes Arbeitsverhältnis bestand. Hätte sie das nicht anmelden müssen? Sie hatte sich für diesen Nachmittag mit einer Ausrede einen freien Tag erbeten. Ich war mal ihre Ausbilderin und später der erste Ansprechpartner als Marktleitung. Nun trifft mich diese Kündigung völlig unvorbereitet und ohne jeglichen Grund. Ich möchte diese Art und Weise nicht einfach so hinnehmen und mal wissen - was darf man überhaupt wenn es um Probearbeiten geht? Das Gesetz dazu finde ich wenig hilfreich. Da wird nur von dem Fall einer Kündigung gesprochen. Doch wie ist das, wenn selbgie nicht vorliegt? Ist das nun anzumelden oder nicht? Vielen Dank für eure Mühe und eure Antworten.

Grüssle Chrissy

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Da bist du in einer Zwickmühle. Einerseits bist du im Recht, aber das Durchsetzen dieses Rechts bringt dich kein Stück weiter.

Wie du schon vermutest, ist Erwerbstätigkeit während des Urlaubs verboten - er muss der Erholung dienen:

Bundesurlaubsgesetz §8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Aber was willst du dagegen tun? Eine Abmahnung wäre das geeignete Mittel. Aber eine Abmahnung ist eine Kündigungsandrohung wenn Verhalten X nicht unterlassen wird. Nun hat sie schon von sich aus gekündigt - der Fall hat sich also erledigt :-(

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Küchen Pfusch wo finde ich Hilfe?

Hallo ihr lieben, und zwar geht es um folgendes: Mein freund und ich haben uns eine küche bei einem Spezialisierten Küchenplaner planen lassen.

Das Problem ist nur das der Küchenplaner einen fehler gemacht hat, indem er in unserer Küche (die in einem alten Haus ist ) und mit Balken durchzogen ist, normale Schranktüren eingeplant hatte. Da er jedoch 2x zum Messen da wahr und ich ihn auch darauf hingewiesen hatte das er sich da ja etwas einfallen lassen müsste (bekam ich übrigens nur eine Arrogante Anwort, von wegen ich solle ihn seinen Job machen lassen und er hätte schon öfter mit alten Gebäuden zu tuhn gehabt) beim einbau der Küche stellte sich allerdings heraus das er sich eventuell doch etwas hätte sagen sollen den prompt wahren Schranktüren eingeplant dich sich aufgrund eines Balkens nicht öffnen lassen würden. Also gab der Küchenmonteur eine Ersatzlösund beim Küchenplaner in Auftrag, allerdings kamen daraufhin einfach ein paar Federn an dich die alten Schranktüren(welche übrigens zu schwach sind und das Gewicht nicht richtig heben) , also wurden noch einmal ein paar Federn bestellt plus die dazugehörigen Griffe.

Seit dem haben wir viel mit der Firma telefoniert bis ich vor 2 Wochen ein persöhnliches Gespräch mit dem Gesch.führer hatte. Das Problem sie haben erst ein mal Betriebsurlaub -.- . Jetzt würd ich schon gern irgendwo Beschwerde einlegen, mir wurde zu einer Schiedstelle geraten, aber wie und wo ist diese zu finden? Kostet diese mich etwas ?? Budget für einen Anwalt hab ich nicht. Oder soll man sich mit so einer Story gleich an eine Zeitung wenden? Denn ich finde 4 Monate nach einbau der Küche währe ein Abschluss doch mehr als ratsam für die Firma ? Habe ich noch andere Rechte oder Möglichkeiten, denn ich hab meine Rechnungen der Firma immer pünktlich und Fristgerecht bezahlt , und somit ja den KV erfüllt.

Danke für die Hilfe

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Dass die Betriebsurlaub haben, spielt keine Rolle - ist deren Problem. Schreib einen Brief - wichtig: Einschreiben mit Rückschein - und reklamier ganz formell die Bestanstandungen und setz eine angemessene (!) Frist zur Nachbesserung, z.B. 30 Tage - Datum nennen (z.B. 30.9.2012). Wie die das machen, ist deren Problem. Keine Emotionen, ganz sachlich bleiben. Nur die Fakten zählen. Vielleicht weist du noch, wann du Herrn X auf genau was hingewiesen hast (notieren).

Gleichzeitig kannst du Minderung anbieten, d.h. dass nachträglich der Preis gesenkt wird um z.B. 100, 500 oder 1000 Euro (nur falls das eine akzeptable Lösung ist für Euch).

Verstreicht die Frist, trittst du vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Leistungen beiderseitig zurückzugeben sind (Geld und Küche - die darf er selbst auf eigene Kosten abholen). Spätestens ab hier wird es leider schwierig ohne Rechtsanwalt.

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Laut ihrem Profil war sie 15, als sie die Frage schrieb :)

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Ich suche noch jemanden, der bei mir kostenlos den Garten macht (Rasenmähen, Unkrautentfernen, Hecke schneiden). Bezahlung gibt es leider nicht.

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Dir wird vorgeworfen: - Kennzeichenmissbrauch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr + 6 Punkte

- Fahren ohne Versicherungsschutz (vorsätzlich) Bei vorsätzlichem Fahren ohne Versicherungsschutz droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr.

Über das genaue Strafmaß entscheidet z.B, ob du vorbestraft bist und eine reihe weiterer Faktoren. Eine genaue Schätzung wäre rein geraten. Such dir nen Anwalt!

Aber keine Panik: Wenn du Ersttäter bist, Reue zeigst etc. wird da schon ne Geldstrafe bei rauskommen oder maximal ne Bewährungsstrafe. Die beiden Taten sind in "Tateinheit" geschehen, du wirst also kurioserweise nur wegen einer von ihnen verurteilt (hier egal da beide die selbe max Strafdrohung haben), allerdings wird diese Straft etwas erhöht.

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Da kommt jetzt von Kater über Migräne bis Kreislaufprobleme oder Schlaganfall alles in Frage. Jede Antwort wäre geraten. Du musst selbst entscheiden, ob es dir einen Arztbesuch wert ist. Im Zweifel immer JA

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Unter 7 => nicht geschäftsfähig, alle Käufe nichtig

unter 18 => eingeschränkt geschäfttsfähig ("Taschengeldparagraph"). Da kann man nur sagen "es kommt darauf an". Wenn du es z.B. vom gesparten Taschgeld kaufst, oder es sich um selbstverdientes Geld handelt, kommt der Kaufvertrag wirksam zu stande. Details unter http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

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Wie so oft bei Versicherungsfragen lautet die Antwort: kommt auf den Vertrag an

Geliehenes wird oft ausgeklammert - das ist aber hier nicht der Fall, da du bei deinem Vater gemäht hast (und die den Mäher nicht etwa für den eigenen Rasen geliehen hast).

Was aber auch oft ausgeklammert wird, und das passt hier, sind Gefälligkeitsdienste - (typischer Fall: der Umzugskarton der beim Helfen runterfällt). Ob die versichert sind, steht im Vertrag.

Noch eine Ausklammerung kommt in Betracht: Wenn du noch bei deinem Vater wohnst, könnten Ansprüche gegen Mitglieder der eigenen Wohngemeinschaft und/oder Nutzer desselben Versichterungsvertrages ausgeklammert sein.

..steht alles im Vertrag.. sieht eher schlecht aus...

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Du solltest es beim Provider reklamieren und die Leitung prüfen lassen. Die Entscheidung einer (weiteren) Drosselung sollte eigentlich der Provider fällen - er muss ja dafür sorgen, dass du fehlerfrei surfen kannst - Abbrüche alle 5-10min sind eine absolute Unzumutbarkeit. Wenn der Fehler auf deiner Seite liegt, z.B. am DSL-Modem oder Router, wird der Provider sich auch nicht einverstanden erklären, sondern irgendeeinen (kostenpflchtigen) Service anbieten. So rein von den Werten her (2000 auf 1000) halte ich eine Verbesserung für unwahrscheinlich durch weitere Drosselung, aber ohne Angabe von Dämpfung, Leitungslänge etc. ist das nur geraten. Der Provider weiß mehr!

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Nein, dafür gibt es keine Verjährung. Lediglich der Diebstahl (die Straftat) verjährt, nach 5 Jahren - er wird also nicht mehr für die Tat belangt. Rausgeben muss er das Diebesgut trotzdem, da er nicht Eigentümer geworden ist. Falls er es übrigens weiterverkauft hat, ist dieser Verkauf nichtig - der Bestohlende bleibt Eigentümer, selbst wenn es inzwischen 10x weiterverkauft wurde.

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Was ist die Frage?

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