Schau mal hier:
http://www.dyndnss.net/updater.php
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Da liegst du falsch, Nachhilfe ist eine ganz normale selbstständige Tätigkeit. Allerdings müssen viele, die sie geben, diese steuerlich nicht angeben und somit auch keine Steuern zahlen, weil sie unter den Freibetrag fällt.
a) Holzhacken
b) Ballerspiele
c) Joggen gehen
Wenn es dein Kellerraum ist und die Küche wirklich hinterher wieder wie vorher ist, spricht nichts dagegen. Du haftest aber wirklich für jede Schramme dann, oder wenn die Küche im Keller "leidet".
Es bietet sich aber auf jeden Fall an, es mit dem Vermieter zu klären.
Ich habe meinen Katzen gestern Wasser mit Eiswürfeln drin hingestellt, das fanden sie ziemlich gut. Außerdem sollte man für genügend schattige Plätze sorgen.
Prinzipiell ist es doch aber verständlich, dass sie mehr rumliegen - tun Menschen zeitweise auch bei großer Hitze.
Da bist du in einer Zwickmühle. Einerseits bist du im Recht, aber das Durchsetzen dieses Rechts bringt dich kein Stück weiter.
Wie du schon vermutest, ist Erwerbstätigkeit während des Urlaubs verboten - er muss der Erholung dienen:
Bundesurlaubsgesetz §8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Aber was willst du dagegen tun? Eine Abmahnung wäre das geeignete Mittel. Aber eine Abmahnung ist eine Kündigungsandrohung wenn Verhalten X nicht unterlassen wird. Nun hat sie schon von sich aus gekündigt - der Fall hat sich also erledigt :-(
Dass die Betriebsurlaub haben, spielt keine Rolle - ist deren Problem. Schreib einen Brief - wichtig: Einschreiben mit Rückschein - und reklamier ganz formell die Bestanstandungen und setz eine angemessene (!) Frist zur Nachbesserung, z.B. 30 Tage - Datum nennen (z.B. 30.9.2012). Wie die das machen, ist deren Problem. Keine Emotionen, ganz sachlich bleiben. Nur die Fakten zählen. Vielleicht weist du noch, wann du Herrn X auf genau was hingewiesen hast (notieren).
Gleichzeitig kannst du Minderung anbieten, d.h. dass nachträglich der Preis gesenkt wird um z.B. 100, 500 oder 1000 Euro (nur falls das eine akzeptable Lösung ist für Euch).
Verstreicht die Frist, trittst du vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Leistungen beiderseitig zurückzugeben sind (Geld und Küche - die darf er selbst auf eigene Kosten abholen). Spätestens ab hier wird es leider schwierig ohne Rechtsanwalt.
www.ebay.de
Laut ihrem Profil war sie 15, als sie die Frage schrieb :)
Ich suche noch jemanden, der bei mir kostenlos den Garten macht (Rasenmähen, Unkrautentfernen, Hecke schneiden). Bezahlung gibt es leider nicht.
das Abitur
Geduld, bis dich eine Uni nimmt mit schlechter/mittelguter Abinote ODER ein so gutes Abi, dass du den numerus-clausus deiner Wunsch-Uni unterbietest und sie sich sofort nehmen.
Dir wird vorgeworfen: - Kennzeichenmissbrauch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr + 6 Punkte
- Fahren ohne Versicherungsschutz (vorsätzlich) Bei vorsätzlichem Fahren ohne Versicherungsschutz droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr.
Über das genaue Strafmaß entscheidet z.B, ob du vorbestraft bist und eine reihe weiterer Faktoren. Eine genaue Schätzung wäre rein geraten. Such dir nen Anwalt!
Aber keine Panik: Wenn du Ersttäter bist, Reue zeigst etc. wird da schon ne Geldstrafe bei rauskommen oder maximal ne Bewährungsstrafe. Die beiden Taten sind in "Tateinheit" geschehen, du wirst also kurioserweise nur wegen einer von ihnen verurteilt (hier egal da beide die selbe max Strafdrohung haben), allerdings wird diese Straft etwas erhöht.
Da kommt jetzt von Kater über Migräne bis Kreislaufprobleme oder Schlaganfall alles in Frage. Jede Antwort wäre geraten. Du musst selbst entscheiden, ob es dir einen Arztbesuch wert ist. Im Zweifel immer JA
Unter 7 => nicht geschäftsfähig, alle Käufe nichtig
unter 18 => eingeschränkt geschäfttsfähig ("Taschengeldparagraph"). Da kann man nur sagen "es kommt darauf an". Wenn du es z.B. vom gesparten Taschgeld kaufst, oder es sich um selbstverdientes Geld handelt, kommt der Kaufvertrag wirksam zu stande. Details unter http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph
Wie so oft bei Versicherungsfragen lautet die Antwort: kommt auf den Vertrag an
Geliehenes wird oft ausgeklammert - das ist aber hier nicht der Fall, da du bei deinem Vater gemäht hast (und die den Mäher nicht etwa für den eigenen Rasen geliehen hast).
Was aber auch oft ausgeklammert wird, und das passt hier, sind Gefälligkeitsdienste - (typischer Fall: der Umzugskarton der beim Helfen runterfällt). Ob die versichert sind, steht im Vertrag.
Noch eine Ausklammerung kommt in Betracht: Wenn du noch bei deinem Vater wohnst, könnten Ansprüche gegen Mitglieder der eigenen Wohngemeinschaft und/oder Nutzer desselben Versichterungsvertrages ausgeklammert sein.
..steht alles im Vertrag.. sieht eher schlecht aus...
Du solltest es beim Provider reklamieren und die Leitung prüfen lassen. Die Entscheidung einer (weiteren) Drosselung sollte eigentlich der Provider fällen - er muss ja dafür sorgen, dass du fehlerfrei surfen kannst - Abbrüche alle 5-10min sind eine absolute Unzumutbarkeit. Wenn der Fehler auf deiner Seite liegt, z.B. am DSL-Modem oder Router, wird der Provider sich auch nicht einverstanden erklären, sondern irgendeeinen (kostenpflchtigen) Service anbieten. So rein von den Werten her (2000 auf 1000) halte ich eine Verbesserung für unwahrscheinlich durch weitere Drosselung, aber ohne Angabe von Dämpfung, Leitungslänge etc. ist das nur geraten. Der Provider weiß mehr!
Nein, dafür gibt es keine Verjährung. Lediglich der Diebstahl (die Straftat) verjährt, nach 5 Jahren - er wird also nicht mehr für die Tat belangt. Rausgeben muss er das Diebesgut trotzdem, da er nicht Eigentümer geworden ist. Falls er es übrigens weiterverkauft hat, ist dieser Verkauf nichtig - der Bestohlende bleibt Eigentümer, selbst wenn es inzwischen 10x weiterverkauft wurde.
Was ist die Frage?
Triangle – Die Angst kommt in Wellen
Welches Mengenverhältniss? 1:1?