In jedem Schreiben der Arge sind mindestens 2 Blätter Anhang, in denen darauf hingewiesen wird, daß sämtliche Änderungen unverzüglich zu melden sind. Andernfalls begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Und diese Ordnungswidrigkeit wird dann mit Bußgeld bestraft (wie im Straßenverkehr z.B. auch). Man kann Widerspruch einlegen, aber dann wird zwar nicht die Strafe, wohl aber die Gebühren erhöht, was auf das Gleiche rauskommt.

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Wenn ich deren Homepage richtig verstanden habe, wollen die dir ihre Formen der Geldanlagen aufschwatzen. Ablage P

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Solange du noch einen Cent ALG II bekommst, bleibt auch der Job.

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Ganz pauschale Faustregel: 70% vom brutto=ALG brutto, davon 70%= ALG netto

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an dem Gequassel der anderen über Frauen, die nicht einparken können; das macht einen aggressiv und nimmt die Konzentration

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Das Jugendamt kann dir da helfen, oder wenn dir das schon zu amtlich ist, Caritas, pro familia, eben die allgemeinen Beratungsstellen. Aber ich glaube eine Erziehungsberatung läuft immer über das Jugendamt.

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Keine Salzstangen, das Salz fördert die Durchfallerscheinungen immens.

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Ganz recht, du mußt eine Unterkunft haben, und kannst dann für die entstehenden Kosten die Trennungsbeihilfe beantragen. Ich bezweifle allerdings, daß das auch für Eltern/Kinder gilt. Als erwachsenes Kind ist dir wohl zuzumuten, dein Elternhaus zu verlassen und ganz umzuziehen.

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Mal abgesehen davon, daß ich nicht weiß, was ein SHK ist, kann man das. Man kann immer arbeiten. Die Vorzüge des 400-Euro-Jobs wären allerdings dahin, da dann beide Bezüge zusammengerechnet werden und entsprechend versteuert werden müssen, auch die Krankenkasse wird dann mehr Beiträge verlangen. Und einer von beiden Arbeitgebern wird dann sehr böse werden, wenn er die Beiträge zur SV nachzahlen muß.

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Geh doch einfach über die Nachbarschaft ins Netz. Nein, war ein Scherz, das liegt am Wetter.

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Bei der Berechnung des ALG wird die Steuerklasse zugrunde gelegt, die man zum Zeitpunkt des Anspruches nicht des Ansprucherwerbs hat. Ihr habt da einfach eine Riesenfehler gemacht, auch deshalb, weil eine erneute Änderung der Steuerklasse vom Arbeitsamt nicht anerkannt wird, bis zur erneuten Arbeitsaufnahme wird deine Frau in die Steuerklasse 5 eingestuft.

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Der Selbstbehalt, den du erwähnst ist deiner. Wenn du noch ein Kind in deinem Haushalt versorgst, kommen für den natürlich noch weitere Freibeträge hinzu.

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