Allgemeine Voraussetzungen für die Polizei in Baden-Württemberg sind:
-keine Vorstrafen und nicht amtsbekannt
-deutsche Staatangehörigkeit (Ausnahmen für Nichtdeutsche möglich)
-Gewähr für freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten, wie sie im Grundgesetz verankert ist
-Auftreten und Erscheinungsbild entspricht Berufsbild eines Polizeibeamten
-Mindestgröße: 160 cm
-gute körperliche Fitness und guten Gesundheitszustand
zusätzliche Voraussetzungen im mittleren Dienst (2.Qualifikationsebene):
-mittlerer Bildungsabschluss (Realschule oder als Hauptschüler gleichwertiger anerkannter Abschluss) oder höherer Abschluss
-Bei mittlerem Bildungsabschluss ist ein Berwerbungsdurchschnitt von mind. 3,2 notwendig. (mit abgeschlossener Berufsausbildung sind Ausnahmen möglich)
-Mit höherem Schulabschluss ist die Bewerbung mit dem Versetzungszeugnis in die Abschlussklasse bzw. dem Abschlusszeugnis möglich.
-Am Tag der gewünschten Einstellung ist ein Alter zwischen 16,5 - 30 Jahren erforderlich (mit abgeschlossener Berufsausbildung/Studium sind Ausnahmen möglich)
-Führerschein
LG