Das ist ganz bestimmt kein lateinischer Satz. Da sind gleich mehrere Tippfehler drin, aber ich habe das Original gefunden.
Es ist eine Stelle aus Ovids Ars amatoria v426f.
Si non esse domi casuabere: das ist der einleitende Nebensatz: wenn du als Grund anführst (si casuabere), davon abhängig ist ein AcI, der besteht aus "nummos" (Subjektsakkusativ) und "esse" (Infinitiv). Das "nummos" wird genauer erklärt durch einen Relativsatz: "die Münzen, DIE DU SCHULDEST". Fehlt noch domi: "zu Hause/im Haus/zur Verfügung"
Insgesam lautet also der erste Teil (Nebensatz):
"Wenn du als Grund angibst, dass du die Münzen, die du bräuchtest, nicht zur Verfügung hast"
Dann folgt Teil 2: der Hauptsatz: littera poscetur --> dann wird sie ein Schriftstück verlangen (gemeint ist hier wohl ein Schuldschein)
und dann noch ein etwas zynischer Kommentar des Autors: "ne didicisse iuvet"
Den Konjunktiv Präsens "iuvet" könnte man mit "schön wär's" übersetzen: "Schön wär's das Schreiben nicht gelernt zu haben"
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