Läuft zukünftig auf EinsFestival Ab dem 26.01. immer montags bis freitags ab 23 Uhr

...zur Antwort

Hallo,

solltest du die Versicherung erst in 2005 abgeschlossen haben, kannst du die Beiträge nicht als Sonderausgaben geltend machen.

Wenn die Versicherung schon vorher abgeschlossen wurde, dann die Beiträge in Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 7 eintragen.

Die Bescheinigung nach § 10a ESTG betrifft nur die sog. "Riesterrente".

Gruß

...zur Antwort