Wenn Sie sich mit einem oder mehreren Partnern zusammenschließen, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB -Gesellschaft. Die GbR entsteht also praktisch "von allein", sobald sich zwei oder mehrere Personen zusammentun und einen gemeinsamen Zweck verfolgen.

Ihr bräuchtet kein Vertrag untereinander. Seid ihr beiden minderjährig? Wenn nicht kann einer es übernehmen, ohne GbR

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