Antwort
Nunja ganz so einfach ist die Frage tatsächlich nicht zu beantworten. Auf der einen Seite sind natürlich sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat an der Gesetzesbildung beteiligt, was die Zwei-Kammern-Theorie bestätigen würde. Auf der anderen Seite gehören sie nicht einem "übergeordneten Parlament" an. Beide Organe sind eigenständige Verfassungsorgane. Dazu existiert auch ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGe 37, 363). Darin heißt es: "Nach der Regelung des Grundgesetzes ist der Bundesrat nicht eine zweite Kammer eines einheitlichen Gesetzgebungsorgans, die gleichwertig mit der "ersten Kammer" entscheidend am Gesetzgebungsverfahren beteiligt wäre."