Ich habe mittlerweile alles über einen Anwalt laufen und die genaue Antwort. Ein Fenster bei Grenzbebauung ist nicht legal. Ausnahme: Bei der Errichtung gab es eine andere gesetzliche Vorschrift (Nachweiß Fensterinhaber). Wenn das Fenster aber 2 Jahre besteht hat der Inhaber Lichtrecht. Bei einer Grenzbebauung kann dementsprechend der Nachbar aber feuerfester Fenster (F90) fordern, alternativ zumauern. Die Antwort: Fensterinhaber muß auf F90 umstellen (sehr teuere feuerfester Fenster die nicht zum Öffnen sind) oder zumauern. Ausnahme bleibt nur, wenn der Fensterinhaber nachweisen kann, daß die Fenster zu einem Zeitpunkt errichtet wurden, wo es rechtlich erlaubt war. Viel Spaß

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